
Auf dem Wohn- und Geschäftshaus an der Langächerstrasse 5 (Vers.-Nr. 512 auf Kat.-Nr. 2874)
in Wettswil soll durch die Sunrise Communications AG eine
Mobilfunk-Antennenanlage erstellt werden. Die Ausschreibung erfolgte am am 15.
Januar 2010. Mehr als 200 Personen haben den Baurechtsentscheid verlangt.
Mit ihrer neuen Homepage
www.antennenstopp.ch möchte die Interessengemeinschaft IG Mobilfunk mit
Vernunft in Wettswil alle Interessierte
informieren.
Am 23. Februar hat die IG eine Petition lanciert.
Bitte unterstützen Sie diese durch
Ihre Unterschrift!
Hier folgt ein Abdruck aus der 24-seitigen der Broschüre von www.funkstrahlung.ch
Die Hauptwirkung von Antennenmasten auf oder neben Liegenschaften ist zur Zeit die Unverkäuflichkeit naheliegender Gebäude. Das bedeutet vielerorts auch persönliche Tragik: An Elektrosmog erkrankte Wohnungseigentümer bleiben nicht selten an ihre stark bestrahlte Wohnung gefesselt. Mieter können leichter wegziehen. In der Umgebung jeder neuen Antenne stellt man denn auch bald einen erhöhten Mieterwechsel fest, verbunden mit einem Absinken der Standortqualität. Attikawohnungen neben Antennen bleiben leer. In der Folge sinken die Mieteinnahmen. Der Minderwert von Liegenschaften wird volkswirtschaftlich wirksam, sobald er bei einer Neubewertung als Folge von Antennen bekannt wird. Dann wird der Werteverlust auch auf die Steuererträge durchschlagen. Das Anlagevermägen von Pensionskassen wird empfindlich geschmälert, da diese einen grossen Teil ihres Vermögens in von der Wertminderung betroffene Liegenschaften investiert haben. Immer mehr Banken, Versicherungen, Baugenossenschaften usw. beschliessen, keine Antennen mehr auf ihren Liegenschaften installieren zu lassen. Dies alles nicht aus "Angst vor Antennenstrahlung", sondern aus wachsender Einsicht in die Realitäten und auch, um kommenden Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Allgemein bekannt ist, dass weltweit keine Versicherungsgesellschaft das Risiko einer Haftung17 für Gesundheitsschäden infolge elektromagnetischer Strahlung und Feldern versichert. Der wertmindernde Einfluss von Mobilfunkantennen wird inzwischen vom Bundesgericht18 anerkannt und von vielen Sachverständigen19 in der Praxis bestätigt sowie von der Wissenschaft20 belegt.
17 Brauner Ch: Elektrosmog – Ein Phantomrisiko? SwissRe Schweiz. Rückversicherungsges., 1996.
18 Bundesgerichtsentscheid BGE 1P.68/2007/ggs, Urteil vom 17. August 2007, Erwägung 4.3.4. "Mobilfunkantennen
können bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder
vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht."
19 Sproll R: Wie abschreckend ist eine Antenne? In: SIV infos Nr. 31 Juli 2009.
20 Banfi S et al.: Zahlungsbereitschaft für eine verbesserte Umweltqualität am Wohnort. Schätzungen
für die Städte Zürich und Lugano für die Bereiche Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Elektrosmog
von Mobilfunkantennen. In: Umwelt-Wissen Nr. 0717, Bundesamt für Umwelt, Bern 2007.