
2009: Der Vorstand des UFW wurde von Gemeinderätin Röthlisberger zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Wir durften die Problematik und den Lösungsansatz - eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung aus raumplanerischen Gründen - schildern. Nun liegt der Ball bei der Gemeinde. Wir sind gespannt und zuversichtlich, dass eine optimale Lösung gefunden wird.
Dezember 2008: Die Besitzer haben ein amtliches Quartierplanverfahren verlangt, welches die Erschliessung des
Grundstückes zum Ziel hatte. Deshalb musste angenommen werden, dass einer Neuauflage des Projektes bald einmal nichts mehr im Wege stand. Was tun?
Nun hatte die BRK II, welche die Baubewilligung im Juni 2008 aufgehoben hatte, in ihrem Entscheid einen Ausweg aus dem Dilemma aufgezeigt:
Eine Gemeinde kann in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) bestimmte Betriebsarten aus ihrer Gewerbezone ausschliessen, aber nur aus raumplanerischen oder
infrastrukturellen Gründen. Die Gemeinde Wettswil
hat von diesem Recht bereits einmal Gebrauch gemacht und in ihrer BZO Einkaufszentren ausgeschlossen. Aus diesem Grund prüfte das Umwelt Forum,
ob und wie durch eine Initiative eine solche Änderung auch für den
Ausschluss von Bauschuttaufbereitungsanlagen möglich wäre.
Dabei hätten auch die Empfehlungen der Planungsgruppe "Zukünftige Nutzung Filderen" mit berücksichtigt werden müssen,
nämlich: Die Gewerbezone sei genügend gross, die Arbeitsplatzdichte soll erhöht und das ansässige Gewerbe gefördert werden.
Auch soll das umliegende wichtige Naherholungsgebiet aufgewertet werden.
Deshalb kam der Vorstand zum Schluss, dass eine mögliche Lösung dieser Anliegen vom Gemeinderat selber ausgehen müsse und
gelangten an ihn. Der Vorstand wurde von der neuen Bauvorsteherin, Frau Röthlisberger, zu einem Gespräch eingeladen.
September 2008: Nach einem Spendenaufruf und einem Artikel im Anzeiger gelangen insgesamt über 35'000 Franken aus der Bevölkerung ans Umwelt Forum, um die immensen Anwaltskosten zu berappen. Mit einem Spezial-Info informierten wir unser Mitglieder und alle Spender/innen über die verschiedenen Aspekte des Urteils und bedankzen uns über ihre Unterstützung.
Juni 2008: Die BRK II hat die Baubewilligung aus zwei Gründen aufgehoben: Die Bewilligung der Erschliessung über den Flurweg ausserhalb des Siedlungsgebietes ist nicht rechtens und diese Bewilligung macht ein sogenanntes Quartierplanverfahren unmöglich. Entscheid der BRK.
Bis November 2007: Ohne Bewilligung wurde die Anlage bereits in Betrieb genommen und dies über einen Flurweg der Gemeinde Wettswil.
Dieser Weg wurde (über Nacht) verbreitert, ausgebaut und rege benutzt.
Anlässlich eines Augenscheins mit allen Beteiligten und dem zuständigen Gericht, der Baurekurskommission II, wurde auch die Frage dieser
Zufahrt gestellt. Die BRK II forderte die Gemeinde Wettswil auf, die Bewilligungsunterlagen für den Ausbau dieses Flurweges nachzureichen.
2007: Ein neues Projekt "Bauschuttaufbereitung und Kiesumschlagplatz" wurde
zwischen Gärtnerei Guggenbühl, Franz AG und SBB-Gleisen geplant und
kam zur öffentlichen Auflage. Hier hätten bis zu 300 Tonnen Bauschutt pro Stunde
zertrümmert (an ca. 15 Tagen pro Jahr, jedoch ohne obere Limite) und zusätzlich
mind. 10'000 Tonnen Kies- und Steine umgeschlagen werde sollen. Immissionen wie
Staub, Feinstaub und Lärm wären die Folge gewesen. Aus diesen Gründen sah der
Kanton Zürich im kantonalen Richtplan auch vor, solche Anlagen nur regional und bestehenden
Kiesgruben und Deponien zu bewilligen.
Gegen die Bewilligungen von Gemeinde und Kanton erhob das UFW zusammen mit dem
Züücher Heimatschutz Rekurs. Ideell und finanziell wurde es von den Ärzt/innen für Umweltschutz unterstützt.
2006: Lärm und Staub der illegalen Bauschuttaufbereitungsanlage an der Stationsstrasse, Wettswil, bereitete den Anwohnern viel Ärger. Das Umwelt Forum gelangte vergebens an die Gemeinde mit der Bitte, diesen nicht bewilligten Betrieb einzustellen. Es fehlten Baubewilligung sowie wie die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung.