Erholungszone Ättenberg

Unsere Anträge wurden von der Gemeinde teilweise übernommen. Nur die Tennisplätze und die Reitanlagen sollen in eine Erholungs-zone umgezont werden. Es wird insbesondere davon abgesehen, die grosse, landwirtschaftlich genutzte Fläche in die Erholungszone einzubeziehen. Diese Fläche sollte eigentlich der Landwirtschaftszone zugeführt werden.
Nicht einverstanden sind wir damit, dass die Gemeinde das Gebiet betreffend Lärm der Gewerbezone gleichstellt.
Die eidgenössische Lärmschutzverordnung will Erholungszonen der Empfindlichkeitsstufe I (ES I) zuordnen. Das ist sinnvoll, möchte man sich doch in diesen Zonen eben erholen und den Alltagslärm hinter sich lassen. Öffentliche Bauten und Anlagen, vor allem Schulhäuser mit den zugehörigen Pausen-, Sport- und Parkplätzen, werden vom Bundesrecht der ES II zugeordnet, so auch in Wettswil. Zur ES II gehören auch Wohnzonen. Gewerbezonen werden der ES III, die Industriezonen wiederum der ES IV zugeordnet. In der Regel werden die Landwirtschaftszonen ebenfalls der ES III zugeordnet, nicht wegen der ruhigen Wiesen und Äcker, sondern wegen der sich darin befindenden landwirtschaftlichen Betriebe, welche, was den Lärm betrifft, den Gewerbebetrieben gleichgestellt sind. Die Gemeinde Wettswil hat übrigens in ihrer Bau- und Zonenordnung der Landwirtschaftszone keine Empfindlich-keitsstufe zugeordnet.
Die idyllisch und sehr ruhig gelegenen Ten-nis- und Reitanlagen sollen jedoch gemäss Gemeinde wie gesagt der Empfindlichkeits-stufe III zugeordnet werden. Das entspricht der gleichen Empfindlichkeitsstufe, wie unsere Gewerbezone. Somit wäre dort eine Bauschuttanlage mit Steinbrecher, vom Lärm her gesehen, zonenkonform

Unser Antrag wurden an der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2008 von den Anwesenden abgelehnt.

Wettswil, August 2008

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