Unsere Anträge wurden von der Gemeinde teilweise übernommen. Nur die
Tennisplätze und die Reitanlagen sollen in eine Erholungs-zone umgezont werden.
Es wird insbesondere davon abgesehen, die grosse, landwirtschaftlich genutzte
Fläche in die Erholungszone einzubeziehen. Diese Fläche sollte eigentlich der
Landwirtschaftszone zugeführt werden.
Nicht einverstanden sind wir damit, dass die Gemeinde das Gebiet betreffend Lärm
der Gewerbezone gleichstellt.
Die eidgenössische Lärmschutzverordnung will Erholungszonen der
Empfindlichkeitsstufe I (ES I) zuordnen. Das ist sinnvoll, möchte man sich doch
in diesen Zonen eben erholen und den Alltagslärm hinter sich lassen. Öffentliche
Bauten und Anlagen, vor allem Schulhäuser mit den zugehörigen Pausen-, Sport-
und Parkplätzen, werden vom Bundesrecht der ES II zugeordnet, so auch in
Wettswil. Zur ES II gehören auch Wohnzonen. Gewerbezonen werden der ES III, die
Industriezonen wiederum der ES IV zugeordnet. In der Regel werden die
Landwirtschaftszonen ebenfalls der ES III zugeordnet, nicht wegen der ruhigen
Wiesen und Äcker, sondern wegen der sich darin befindenden landwirtschaftlichen
Betriebe, welche, was den Lärm betrifft, den Gewerbebetrieben gleichgestellt
sind. Die Gemeinde Wettswil hat übrigens in ihrer Bau- und Zonenordnung der
Landwirtschaftszone keine Empfindlich-keitsstufe zugeordnet.
Die idyllisch und sehr ruhig gelegenen Ten-nis- und Reitanlagen sollen jedoch
gemäss Gemeinde wie gesagt der Empfindlichkeits-stufe III zugeordnet werden. Das
entspricht der gleichen Empfindlichkeitsstufe, wie unsere Gewerbezone. Somit
wäre dort eine Bauschuttanlage mit Steinbrecher, vom Lärm her gesehen,
zonenkonform
Unser Antrag wurden an der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2008 von den Anwesenden abgelehnt.
Wettswil, August 2008
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