Die Gemeinde Wettswil hat ihre Vorlage zur Erholungszone Moos aufgrund
verschie-dener Einwendungen, auch derjenigen des Umwelt Forums, überarbeitet und
die Fläche der Sportanlagen sowie der Bauten massiv reduziert. Weil im
Planungsprozess „Zukünftige Nutzung Filderen“ eine Erweiterung des Sportplatzes
vorgesehen war, haben der Vorstand des Umwelt Forums im Sinne von Fairplay
diesem reduzierten Projekt mit Auflagen zugestimmt. Die uns informell
vorgestellte Anlage soll neu aus einem Fussball- und Trainingsfeld (das
entspricht dem heutigen Zustand), einem Allwetterplatz in Fussballfeldgrösse und
evtl. einem Streethockeyplatz bestehen; das Garderobegebäude mit Küche und
Terrasse wurde von 2'000 auf 1'000 Quadratmeter reduziert, die Parkfläche
entlang der Moosstrasse wurde ebenfalls halbiert (vgl. Karte, das uns
präsentierte, neue Projekt).
War unsere Zustimmung der Gemeindebe-hörde gegenüber etwas voreilig? Im Lichte
des neuen Bundesgerichtsentscheids ist die Zuteilung der Fläche in eine
Erholungszone auf jeden Fall bundesrechtwidrig. Denn die landwirtschaftliche
Fläche, auf welcher diese Anlagen erstellt werden sollen, sind
Fruchtfolgeflächen (FFF). Gebäude und anderweitig nicht mehr rückgängig zu
machende Zerstörung des Bodens (wie beim Allwetterplatz, Streethockeyplatz und
die Parkierungsfläche) gehören nicht in die FFF.
Der Kanton Zürich steht nun vor einem Di-lemma, hat er doch die bundesrechtliche
Pflicht FFF zu kompensieren, noch gar nie korrekt angewandt! Im Fall
Erholungszone Moos hat der Kanton nun einen Trick gefun-den, um die Flächen zu
„kompensieren“: Aus bestimmten schlechteren Böden, über deren Lage und Umfang
sich die Gemeinde in der Weisung jedoch ausschweigt, sollen bessere geschaffen
werden. Das ist natürlich ein „Bschiss“, weil ja an der Gesamtfläche der FFF
nicht gerüttelt werden darf. Die Kosten dieser Aufwertungen schlagen sich
übrigens zu den Kosten für den Bau der Anlagen hinzu.
Zum Lärm: Die Gemeinde hat vergessen, eine entsprechende Empfindlichkeitsstufe
(ES) gemäss Lärmschutzverordnung zu stellen.
Unsere Anträge betreffend Lärmschutz wurden an der
Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2008 von den Anwesenden abgelehnt:
Wir beantragten, diese Zone
der ES II zuzuordnen. Zudem
soll die Gemeinde ein Lärmkonzept oder Lärmregime ausarbeiten, welche die
Bevölkerung von unnötigem Lärm der Lautsprecheranlagen z.B. in den frühen
Morgenstunden am Sonntag schützt. Hierbei anzumerken ist, dass sich die Anlagen
ja in der Ebene befinden, welche gemäss den Forderungen der Planungsgruppe Filderen für die Erholung der Bevölkerung aufzuwerten ist. Und wie bereits
gesagt, Gebiete, die zur Erholung dienen, gehören in die ES I.
Wettswil, August 2008
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