Erholunszone Moos - Fairplay

Die Gemeinde Wettswil hat ihre Vorlage zur Erholungszone Moos aufgrund verschie-dener Einwendungen, auch derjenigen des Umwelt Forums, überarbeitet und die Fläche der Sportanlagen sowie der Bauten massiv reduziert. Weil im Planungsprozess „Zukünftige Nutzung Filderen“ eine Erweiterung des Sportplatzes vorgesehen war, haben der Vorstand des Umwelt Forums im Sinne von Fairplay diesem reduzierten Projekt mit Auflagen zugestimmt. Die uns informell vorgestellte Anlage soll neu aus einem Fussball- und Trainingsfeld (das entspricht dem heutigen Zustand), einem Allwetterplatz in Fussballfeldgrösse und evtl. einem Streethockeyplatz bestehen; das Garderobegebäude mit Küche und Terrasse wurde von 2'000 auf 1'000 Quadratmeter reduziert, die Parkfläche entlang der Moosstrasse wurde ebenfalls halbiert (vgl. Karte, das uns präsentierte, neue Projekt).
War unsere Zustimmung der Gemeindebe-hörde gegenüber etwas voreilig? Im Lichte des neuen Bundesgerichtsentscheids ist die Zuteilung der Fläche in eine Erholungszone auf jeden Fall bundesrechtwidrig. Denn die landwirtschaftliche Fläche, auf welcher diese Anlagen erstellt werden sollen, sind Fruchtfolgeflächen (FFF). Gebäude und anderweitig nicht mehr rückgängig zu machende Zerstörung des Bodens (wie beim Allwetterplatz, Streethockeyplatz und die Parkierungsfläche) gehören nicht in die FFF.
Der Kanton Zürich steht nun vor einem Di-lemma, hat er doch die bundesrechtliche Pflicht FFF zu kompensieren, noch gar nie korrekt angewandt! Im Fall Erholungszone Moos hat der Kanton nun einen Trick gefun-den, um die Flächen zu „kompensieren“: Aus bestimmten schlechteren Böden, über deren Lage und Umfang sich die Gemeinde in der Weisung jedoch ausschweigt, sollen bessere geschaffen werden. Das ist natürlich ein „Bschiss“, weil ja an der Gesamtfläche der FFF nicht gerüttelt werden darf. Die Kosten dieser Aufwertungen schlagen sich übrigens zu den Kosten für den Bau der Anlagen hinzu.
Zum Lärm: Die Gemeinde hat vergessen, eine entsprechende Empfindlichkeitsstufe (ES) gemäss Lärmschutzverordnung zu stellen.

Unsere Anträge betreffend Lärmschutz wurden an der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2008 von den Anwesenden abgelehnt:
Wir beantragten, diese Zone der ES II zuzuordnen. Zudem soll die Gemeinde ein Lärmkonzept oder Lärmregime ausarbeiten, welche die Bevölkerung von unnötigem Lärm der Lautsprecheranlagen z.B. in den frühen Morgenstunden am Sonntag schützt. Hierbei anzumerken ist, dass sich die Anlagen ja in der Ebene befinden, welche gemäss den Forderungen der Planungsgruppe Filderen für die Erholung der Bevölkerung aufzuwerten ist. Und wie bereits gesagt, Gebiete, die zur Erholung dienen, gehören in die ES I.

Wettswil, August 2008

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