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Stierenmas – ChrügelmattenLebensraum für alleErhalt der Existenzgrundlage der BauernDas Gebiet des geplanten Golfplatzes umfasst ca. 60 ha bestes Ackerland. Ein Grossteil der Landwirte, welche diese Fläche bewirtschaften, sind als Pächter auf dieses Land dringend angewiesen. Aber auch Bauernbetriebe ausserhalb des Golfareals sind betroffen: Ihnen wird Pachtland weggenommen, welches als Realersatz für jene Landeigentümer gebraucht wird, die auf dem geplanten Golfplatz ihr Land selber bewirtschaften. Durch die Verknappung des Pachtlandes steigen die Pachtzinsen und gefährden so weitere Bauernfamilien, welche sich diese hohen Zinsen kaum mehr leisten können. Halten wir uns vor Augen: mit dem Autobahnbau wurde den Bauern bereits 45 ha fruchtbares Ackerland genommen. In Wettswil und Bonstetten sind bereits heute rund ein Dutzend Bauernfamilien in ihrer Existenz bedroht. Wie ihre Situation nach einem allfälligen Wegfall der 60 ha Ackerfläche aussehen würde, ist völlig ungewiss. In der Schweiz sterben jeden Tag 7 Bauernbetriebe – dieser fatalen Entwicklung können wir hier Einhalt gebieten! Was nicht publik ist: Die wenigsten Landeigentümer bewirtschaften ihre Parzellen im Golfareal selber. Keine Selbstbewirtschafter sind zum Beispiel die Firma Spross, Stadt und Kanton Zürich, die Gemeinden Bonstetten und Wettswil sowie Erbengemeinschaften und einzelne Private. Schutz vor Gewerbe- und IndustrieNur 3 Zonenarten schützen gemäss Bundesrecht absolut vor Überbauungen jeglicher Art: Nämlich Wald, Naturschutzgebiet und Landwirtschaftszone. Dank dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht darf seit 1994 Landwirtschaftland nur an selbstbewirtschaftende Landwirte weiter verkauft werden. Wird bei uns die Landwirtschaftszone in der Ebene in eine Erholungszone Golf umgezont, ist dies eine Aufhebung dieses Schutzes und somit der erste Schritt zu künftigen Überbauungen. Weil das Land in der Erholungszone automatisch mehr Wert hätte als heute, würde eine spätere Zurückzonung bei einem Scheitern des Golfprojektes oder der Aufgabe des Golfplatzes schon aus diesem Grunde illusorisch. Aber auch auf Grund der dannzumal fehlenden Bauernbetriebe und der nicht mehr vorhandenen bäuerlichen Infrastrukturen (z.B. Getreidesammelstelle) wäre eine Umzonung kaum mehr möglich. Obwohl oft das Gegenteil behauptet wird: ein im Jahre 1996 gefälltes Verwaltungsgerichtsurteil ermöglichte die Überbauung des zweitältesten Golfplatzes der Schweiz. Das Gericht stellte die Erholungszone der Bauzone gleich! Reichhaltiger Lebensraum für alleAuf den Flurwegen und Rundwegen am Fischbach und Westkanal entlang oder quer durchs Feld lässt sich’s schlendern, joggen, Velofahren, reiten, mit den Kindern die verschiedenen Äcker betrachten und die Jahreszeiten erleben. Eine Schleiereule, welche in einer Scheune unterschlüpft, ernährt sich von den Mäusen auf den Äckern; Fledermäuse jagen Insekten in der Dämmerung. Feldlerchen wiederum finden ungestörte Brutplätze im ebenen Gelände. Feldhasen und Füchse lassen sich regelmässig beobachten. Der Kompost aus unserem Grüngutabfall wird auf den Feldern – für uns kostengünstig - verwertet. Mit einer Umzonung und nachfolgenden Realisierung des geplanten privaten Golfprojektes würde all dies wegfallen. Ihre Stimme ist entscheidend !Lernen wir aus dem Fiasko von Bonstetten: hier fehlten nur 51 Stimmen, um die Lebensgrundlage der Bauernfamilien und unsere Ebene vor Industrie- und Gewerbe zu schützen (das Stimmenverhältnis betrug 269 Ja zu 218 Nein). Mit Ihrem NEIN zur Umzonung an der Wettswiler Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2001 erhalten Sie uns allen einen reichhaltigen Lebens – Raum. Schreiben Sie diesen Termin noch heute in Ihre Agenda und bringen Sie möglichst viele Gleichgesinnte aus Wettswil mit.
Wettswil, 24. Mai 2001 Kontaktadresse: Umwelt Forum Wettswil, Verena Berger, Tel: 700 30 79. |