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Rahmen des normalen "Einwendung"- und Umzonung-Verfahrens konnten wir
zusammen mit dem Zürcher Heimatschutz und Pro Amt diese ersten grundsätzlichen Anträge
und deren Begründungen zu Handen Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt und Gemeinderäte
von Wettswil und Bonstetten zukommen lassen. |
Einwendungen Umwelt Forum Wettswil
mit Pro Amt und Zürcher Heimatschutz
Inhaltsverzeichnis
Anträge
an die Zürcher Plangunggruppe Knonaueramt
Anträge
an die Gemeinden Bonstetten und Wettswil
Begründung
Landschaftsschutz
Bodenschutz
Archäologie
Ökologie
/ Naturschutz
Platzprobleme
Raumplanung
/ Richtplanverträglichkeit / Landwirtschaftsgebiet
Landwirtschaft
Erhaltung
des bisherigen Erholungswertes und des Vermächtniswertes
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Antrag
Das Gebiet Stierenmaas (Gemeinde Bonstetten und Wettswil) soll
nicht als besonderes Erholungsgebiet für Freizeitanlagen festgelegt werden, sondern in
der Landwirtschaftszone, überlagert mit Landschaftförderungsgebiet, verbleiben.
Eventualantrag
Die Festlegung als besonderes
Erholungsgebiet C" entfällt, wenn auf kommunaler Stufe die Zonenplanänderung bzw.
der Gestaltungsplan scheitert.
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Antrag
Auf die Umzonung des Gebietes Äner Moos / Chrügelmatten und
Stierenmaas in eine Erholungszone Golf ist zu verzichten.
Eventualanträge
2.1. Die Beschlussfassung über die Umzonung des Gebietes Äner
Moos und Chrügelmatten (Wettswil) resp. Stierenmaas (Bonstetten ) soll zeitgleich mit der
Beschlussfassung über den privaten Gestaltungsplan (samt Umweltverträglichkeitsprüfung)
erfolgen.
2.2. Durch Grundbucheintrag soll gesichert werden, dass, wenn das
Gebiet nicht mehr als Golfplatz gebraucht wird, dieses wieder in die Landwirtschaftszone
zurück gewandelt wird.
2.3. Ebenso soll durch ein Servitut
die Schaffung eines Risiko- und Renaturierungsfonds gesichert werden. Dieser Fonds muss
vom Projekt selber entkoppelt sein und gewährleistet, dass im Falle eines Scheiterns des
Golfprojektes oder der Golfanlage, genügend Geld zur Verfügung steht, um das Gelände in
Landwirtschaftsgebiet zurück zu verwandeln.
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Die Zungenbeckenlandschaft von Bonstetten und Wettswil wurde in
Tausenden von Jahren vom Reussgletscher gebildet. Als dieser sich zurückzog, hinterliess
er Stirn-, Seiten- und Grundmoränen. Im Becken selbst entstand ein Flachsee, welcher
langsam verlandete und später zu einer Sumpf- und Moorlandschaft wurde. Das tonhaltige
Sediment wurde zur Ziegeleiherstellung verwendet, der Torf wiederum wurde zum Heizen
gestochen. Noch heute weisen Flurnamen auf diese Tatsachen hin (Ziegeleiweiher, Äner
Moos, nächer Moos, Stierenmas, Moosacher, Heumoos usw.).
Diese gewachsene urwüchsige Landschaft ist durch nichts zu
ersetzen!
Durch den Autobahnbau wurde bereits der nordwestliche Teil der
natürlichen Beckenlandschaft von Wettswil und Bonstetten unwiederbringlich zerstört. Der
jetzt in der organisch gewachsenen ausgedehnten Ebene verbleibende Landschaftsraum wirkt
jedoch noch grosszügig und der Blick auf diesen beruhigend, weil er eine gewisse Weite
erlebbar macht und naturgemäss karg ist.
Das Golfplatzprojekt befindet sich zudem in unmittelbarer
Nachbarschaft des gesetzlich geschützten Naturschutzgebietes Ziegeleiweiher. Die drei
Ziegeleiweiher bilden ein ca. 10 ha grosses Naturschutzgebiet von überkommunaler
Bedeutung. Sie sind als Objekt Nr. 1 Bestandteil der kantonalen Schutzverordnung (BDV Nr.
1109 vom 22.7.1991).
Die pflege- und betriebsbedingte Sterilität der Fairways und
Semiroughs wirkt landschaftsfremd und landschaftszerstörend. Ein Golfplatz ist in erster
Linie eine gemachte" Kunst- oder Parklandschaft und passt nicht in eine von
Gletschern geformte urwüchsige Beckenlandschaft. Die gesamte Eigenart der bisherigen
natürlichen Landschaft würde verändert. Ein Gebäude, ein Garten oder gar ein Park sind
machbar", eine Landschaft jedoch nicht!
Am Beispiel Otelfingen sei verdeutlicht, was ein Golfplatz in
einer von Natur aus ebenen Landschaft verursacht: Das Golfplatzgebiet war seit der letzten
Eiszeit eine topfebene Sumpflandschaft, welche vor 100 Jahren zu Ackerland umgewandelt
wurde. 70 ha davon zwischen Otelfingen und Dänikon haben nun die Golfplatzbauer mit
Hügelchen und Senken zu einer Mondlandschaft umgewandelt. Selbst bei trübem Wetter, ohne
Schattenwurf, wirkt diese Landschaft jetzt unruhig und nervös.
Mit dem projektierten Golfplatz in
Wettswil und Bonstetten würde der Charakter auch unserer weiten Ebene zerstört. Eine
Landschaft, welche in Tausenden von Jahren entstanden ist - ein unschätzbarer Wert
ginge somit unwiederbringlich verloren!
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Ein Golfplatz widerspricht den Grundsätzen der Erhaltung von
fruchtbarem Boden und des haushälterischen Umgangs mit diesem. Wenn dieser Boden für das
Freizeitvergnügen gebraucht wird, verlieren das bäuerliche Bodenrecht und die
Raumplanung hier ihren Sinn.
Der Boden besitzt eine Struktur,
welche in Tausenden von Jahren gewachsen ist (Seesediment, Torf, Humus). Im südlichen
Teil des Projektgebietes besteht immer noch eine ca. 1m dicke Torfschicht. Wenn diese
gewachsene Bodenschichtung für den Bau des Projektes abgetragen, umgeschichtet oder
aufgehäuft wird, kann der ursprüngliche Zustand des gewachsenen Bodens nie wieder
hergestellt werden!
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Am Rande der Zungenbeckenlandschaft
von Bonstetten und Wettswil mit dem früher vorhandenen Flachsee sind urgeschichtliche
Siedlungsplätze zu vermuten, welche durch die Umschichtung des Bodens unter Umständen
zerstört würden. 
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Selbst landwirtschaftlich nicht hochwertiges Land was hier
nicht der Fall ist - ist naturschützerisch meist wertvolles Land. Golfprojekte bergen
damit im allgemeinen ein hohes Zerstörungspotential, beispielsweise durch die
Barrierewirkung. Aus dem Plan vom 13.11.2000 der Firma creabau AG, Zürich, ist
ersichtlich, dass auch hier die Fairways und Semiroughs zu breit geplant sind
(stellenweise über 75m breit) und so eine Barrierewirkung, vor allem für terrestrische
Tierarten (z.B. Käferarten) haben. Im ganzen gesehen (Wasserhaushalt, Störungszunahme,
Mehrverkehr usw.) ist eine Golfanlage sogar negativer zu beurteilen, als die
landwirtschaftliche Nutzform, die sie ablöst.
Das Hauptziel von Naturschutzanstrengungen sind
überlebensfähige Populationen. Diese sind direkt vom Mass der Störungen und somit von
der ungestörten Flächengrösse abhängig. Auf jeden Fall wächst die Anzahl der
Störungen bei einem Golfplatz im Vergleich zu einer Landwirtschaftsfläche. Wie hier
aufgezeigt, handelt es sich bei diesem Projekt um ein relativ kleines Golfplatzvorhaben,
was bedeutet, dass die einzelnen Lochanlagen sehr eng gelegt werden müssen. Das wiederum
reduziert die ungestörten" vernetzten Flächen drastisch.
Wie der Zürcher Vogelschutz und der
Natur- und Vogelschutzverein Stallikon-Wettswil in ihren Einwendungen einleuchtend
darlegen, brauchen gewisse Tierarten diese offene und flache Landschaft. Im Gebiet des
Golfprojektes beispielsweise gibt es noch Feldlerchen, deren Bestand aber bereits
rückläufig ist. Sogar einzelne hohe Bäume, wie sie bei Golfprojekten als
Orientierungshilfen gepflanzt werden, gefährden diese Tierart. Es ist zu befürchten,
dass die Feldlerche durch die golf- und sicherheitsbedingten Elemente (Erdwälle,
Baumpflanzungen) und die Zunahme der Betriebsamkeit vertrieben werden. Ein solcher
Ausgangswert (!) kann mit Arten, wie beispielsweise Amsel, Star oder Bachstelze, welche
trotz Golfrasen überleben, nicht kompensiert werden. 
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Generell gilt, dass in Golfplätzen
unter 70 ha bei einer 18 Lochanlage kein naturschutzfachlich zweifelsfreies Puzzle aus
störungsfreien Lebensräumen geschaffen werden kann noch ein diese Lebensräume
verbindendes, auf der Basis vorher kartierter Vorkommen und Wildwechsel entwickeltes Netz
(Wanderkorridore) (Quelle Zürcher Vogelschutz, Naturschutz zwischen Opposition und
Kooperation, Ernst Kistler). In der hier projektierten, aus obiger Sicht kleinen Anlage
von 67 ha, fallen zudem die integrierte Driving Range von ca. 4.5 ha und die gesetzlich
vorgeschriebene Pufferzone beim Naturschutzgebiet von ca. 1.75 bis 2 ha weg. Letztere ist
aus dem Plan vom 13.11.2000 der Firma creabau AG, Zürich, nicht mit ersichtlich! Somit
verbleiben nur noch gut 60 ha für die 18 Lochanlage.
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Das Golfprojekt wird auf kantonaler
Stufe als Landwirtschaftsgebiet und Fruchtfolgefläche, auf regionaler Stufe als
Landwirtschaftsgebiet, überlagert mit Landschaftsförderungsgebiet, bezeichnet. Somit
stellt das Projekt aus raumplanerischer Sicht die falschen Weichen, nämlich Gebiet für
Erholung, anstelle Gebiet für Landwirtschaft. Das Projekt unterhöhlt damit die
bisherigen Erfolge der Raumplanung. Es kann nicht verkannt werden, dass im Rahmen
der Raumplanung die gesellschaftliche Auseinandersetzung stattgefunden hat betreffend
Funktion, Lage und Grösse der Landwirtschaftszone. Eine partielle Aufhebung dieser
Ordnung durch lokale, individuelle Sonderinteressen ist jedenfalls an strenge Kriterien zu
binden." (Rolf Gerber, ZUP, 4, 2000, Seite 52). Eine solche partielle Umzonung von
Landwirtschaftsgebiet unterläuft die Zielsetzung eines nachhaltigen Schutzes des
Landwirtschaftsgebietes und schafft im Gebiet des Zungenbeckens Bonstetten und Wettswil
ein Präjudiz.
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Wer weiterhin Landwirtschaft betreiben will, hätte sich mit
einem geschrumpften regionalen Angebot an Kulturland abzufinden. Der gegenwärtige Markt,
welcher grössere Betriebsflächen fordert, verschärft diesen Konflikt zusätzlich.
Schwindende Landflächen führen somit zu einer Intensivierung der Betriebe der
verbleibenden, ums Überleben kämpfenden Landwirte, was natur- und
landschaftsschützerisch unerwünscht ist.
Das Gebiet des projektierten
Golfplatzes ist flach und daher leicht zu bewirtschaften. Während der politischen
Auseinandersetzung haben die Landwirte zu Recht die ackerfähige Ebene als ihr
wertvollstes Kulturland bezeichnet. Durch den Bau der Westumfahrung Zürich und A4 wurde
den Bauern bereits ca. 45 bis 50ha gutes, flaches Landwirtschaftsland entzogen. Uns ist
bekannt, dass in der Folge beispielsweise ein Landwirt nach Mettmenstetten umsiedeln
musste, ein anderer bekam Land in Birmensdorf. Es ist daher unverantwortlich, zum jetzigen
Zeitpunkt der verstärkten Konkurrenz um eigenes Land und freies Pachtland, den Bauern
weitere 67 ha (dies entspricht je 10% des gesamten Landwirtschaftslandes in den beiden
Gemeinden) wertvollstes Landwirtschaftsland wegzunehmen und sie auf die schwerer zu
bewirtschaftenden, hangseitigen Hofflächen zurückzudrängen
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In der jetzigen weiträumigen schönen Zungenbeckenlandschaft
werden die vorhandenen Wege und Flurwege als Erholungsraum für jedermann" rege
benützt.
Wie die Erfahrung bei anderen Golfplätzen zeigt, ist es
unausweichlich, dass die Bedürfnisse der Golftreibenden mit der Bewegungsfreiheit und
Sicherheit von Spazierenden, Wandernden, Joggenden, Reitenden, Bikenden usw. kollidieren
werden.
Wir sind es den kommenden Generationen schuldig, überlieferte
landschaftliche Werte zu erhalten. Daher soll die weite Ebene bewahrt werden. Es ist
Aufgabe der öffentlichen Hand, dieses Gebiet vor allem westlich der Bahnlinie -
landschaftlich zu fördern (Landschaftförderungsgebiet).
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5. Februar 2001 |
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