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Umwelt Forum Wettswil
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Das
ist unsere Stellungnahme zur Mehrzweckhalle Moosstrasse zuhanden der Gemeindebehörde Wettswil.
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| Einleitung 1.Brauchen wir überhaupt eine Sport und Mehrzweckhalle?
(Bedürfnisnachweis)
2. Infragestellung des Standortes
2.1. Luftschadstoffbelastung wegen Inversionen und Verkehr
2.2. Richtplanverträglichkeit
2.4. Erhaltung des Erholungsgebietes"
in der Ebene
3. Einwendungen und Anregungen bei Verbleib an diesem
Standort
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Vernehmlassung
Vorprojektstudie Sport- / Mehrzweckhalle
Obwohl Sie in der Vernehmlassung zur Sport- oder Mehrzweckhalle
primär Äusserungen zu den beiden Layoutstudien erwarten, erlauben wir uns - unter Punkt
1 und 2 - Fragen grundsätzlicher Art zu stellen. Die Zweckbestimmung des Umwelt Forums
Wettswil ist, sich für umweltgerechtes und ökologisches Handeln und Planen zum Wohle der
jetzigen wie auch der zukünftigen Einwohner/innen von Wettswil einzusetzen im Sinne einer
nachhaltigen Erhaltung und Förderung der Lebensqualität in unserer näheren Region.
Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach. |
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1.1. Ein Bedürfnisnachweis ist bis heute nicht erbracht. Die
Aussage von Herrn Bertschi, es stünde im Kanton Zürich keine Halle leer, ist nicht
Nachweis genug. Zudem gibt es bereits heute ein Angebot von Mehrfachturnhallen sowie
Mehrzweckhallen in der Region. Beispielsweise 3-fach Halle in Birmensdorf, Mehrzweckhalle
Zendenfrei in Obfelden, Mehrzweckhalle Spitzacker Urdorf, 3-fach Halle Waldmann in Baar
u.v.a.m. Hier stellt sich die Frage, ob unsere Gemeinde nicht in Zusammenarbeit mit
weiteren interessierten Gemeinden der Region und mit Kostenbeteiligung beim späterer
Planen und Bauen die Bedürfnisfrage regional abklären sollte.
1.2. Um die zentralörtliche Funktion von Affoltern, unserem
Bezirkshauptort, zu fördern, würden wir für eine grosse Halle eher einen Standort in
Affoltern a.A. begrüssen. In einem ersten Schritt und um einem allfälligen
Kapazitätsdefizit zu begegnen, sollten die dezentralen Möglichkeiten bereits genutzter
und mit Ausbaukapazität versehener Hallen (beispielsweise Wolfetsloh) ausgeschöpft
werden. Dies aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht nur in unserer Gemeinde,
sondern im ganzen Bezirk. |
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2.1. Luftschadstoffbelastung wegen Inversionen und Verkehr
Wie die Messungen der Firma ökoscience im Winter 1998/99 und im
Sommer 1999 aufgezeigt haben, entstehen im Becken von Wettswil und Bonstetten oft täglich
Inversionen. Im Dezember 1998 betrug der Inversionsanteil gar 88% (in der Nacht 94%); im
Sommer immer noch 24% - ein Viertel des Tages! Luftschadstoffe reichern sich in
Inversionen an, da es keinen vertikalen Luftaustausch zu saubereren"
Luftschichten gibt. Nun können innerhalb von Inversionen wiederum Inversionen entstehen.
Dieses Phänomen ist ausgerechnet beim Sportplatz Wettswil der Fall: Ein sehr
kleiner Kalluftsee (innerhalb der Inversion, Anmerkung durch uns) wurde beim
Sportplatz Wettswil während klaren Nächten (grosse nächtliche Abstrahlung)
festgestellt, wo es deutlich kälter als beim Bahnhof war." (Bericht ökoscience,
Lufthygiene und Inversionen im Gemeindegebiet von Bonstetten und Wettswil, Winter 98/99
Seite 24).
Bei Inbetriebnahme der Autobahn wird es in Talbodennähe zu
grössten Schadstoffbelastungen kommen. Im Winterhalbjahr entstehen Inversionen am späten
Nachmittag (falls sich diese überhaupt tagsüber aufgelöst haben) und dauern bis zum
Mittag des folgenden Tages. Die Luftschadstoffe des Abendverkehrs bleiben folglich
vollumfänglich in der kalten Luft gefangen. Besonders kritisch sind diejenigen
Wetterlagen mit Inversionen am Nachmittag, bei welchen die Schadstoffe der
Abendverkehrsspitze akkumulieren. Diese hohen Schadstoffkonzentrationen bleiben in der
Inversionsschicht gefangen und über Nacht bis zur Auflösung der Inversion
immissionswirksam." ... So konnte für die Standorte Härkingen (NABEL-Station
exponiert zur N1) und Altdorf Gross Ei (Immissionsmessstation exponiert zur N2) gezeigt
werden, dass in den Nachtstunden (im Jahresmittel) pro emittierter Schadstoffmenge (wegen
der reduzierten atmosphärischen Ausbreitungsbedingungen) etwa die 6-fache
Immissionsbelastung resultiert." (Hervorhebung durch uns, Kommentar
ökoscience zu den Beilagen 11, 13 und 16 z.Hd. Bundesgericht, Juli 2000)
Folglich muss erwartet werden, dass es beim geplanten Standort
der Sport- und Mehrzweckhalle zu allergrössten, gesundheitsgefährdenden
Luftschadstoffanreicherungen kommen wird. Die Sport- und Mehrzweckhalle ist an einem
aus lufthygienischer Betrachtung - bedenklichen Ort geplant. Sporttreibende
Menschen und vor allem Kinder müssen von uns allen vor diesen Belastungen geschützt
werden. Aus diesem Grund ist ein neuer Standort für das Projekt zu suchen.
Falls langfristig ein zusätzliches Oberstufen-Schulhaus in der
Nähe der Sportanlagen geplant ist, was wegen der besseren Ausnutzung der Halle sehr zu
begrüssen wäre, muss aus lufthygienischer Betrachtung um so mehr nach einer besseren
Standortlösung gesucht werden! 
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| 2.2.
Richtplanverträglichkeit Der Standort an
der Moosstrasse befindet sich im regionalen Landwirtschaftsgebiet, überlagert mit
Landschaftsförderungsgebiet. Es kann nicht verkannt werden, dass im Rahmen der
Raumplanung die gesellschaftliche Auseinandersetzung stattgefunden hat betreffend
Funktion, Lage und Grösse der Landwirtschaftszone. Eine partielle Aufhebung dieser
Ordnung durch lokale, individuelle Sonderinteressen ist jedenfalls an strenge Kriterien zu
binden." (aus ZUP, 4 2000, Seite 52) Solche partiellen Umzonungen von
Landwirtschaftsgebiet unterlaufen obige Zielsetzung eines nachhaltigen Schutzes des
Landwirtschaftsgebietes. |
| 2.3. Weitgehende Erhaltung der bestehenden
Beckenlandschaft/Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Durch den Autobahnbau wurde die natürliche Landschaft bereits zu einem
Grossteil zerstört. Der jetzt in der organisch gewachsenen Ebene verbleibende
Landschaftsraum wirkt jedoch noch grosszügig - und der Ausblick auf ihn
beruhigend, weil er weitgehend gleichförmig ist. Dies gilt es zu bewahren. Für die
Lebensqualität aller sollte der Landschaftsraum westlich der Bahnlinie nicht
überbaut werden. Im Gegenteil. Der unter 2.2 erwähnte Auftrag, dass dieses Gebiet
Landschaftsförderungsgebiet" sei, ist Ernst zu nehmen. Die Gemeinde sollte
Mittel auch für diesen Zweck bereitstellen. |
| 2.4.
Erhaltung des Erholungsgebietes" in der Ebene Die vorhandenen Wege inkl. Flurwege werden als Erholungsraum für alle
spazieren, Velo fahren, joggen, reiten- rege wahrgenommen. Durch mehr Überbauungen
wird dieser Erholungsraum zunehmend unattraktiv. Um den immer knapperen Grünraum zu
schützen, muss der Siedlungsraum als solcher kompakt bleiben. Der Bau des Projektes am
jetzt geplanten Standort führt zu einer Ausufererung der Agglomeration und wird zu einem
Präjudiz für eine Siedlungsentwicklung in die falsche Richtung.
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Aus den obigen Gründen schlagen wir vor, einen neuen Standort
abzuklären, unter Beizug eines renommierten Landschafts- und Gestaltungsplaners. Dieser
Standort müsste im Zusammenhang mit anderen zukünftig notwendigen öffentlichen
Gebäuden/Projekten, beispielsweise zusätzlichen Schulhäusern, in einer Gesamtschau der
Entwicklung von Wettswil und näherer Umgebung erfolgen.
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| 3.
Einwendungen und Anregungen bei Verbleib an diesem Standort
3.1. Hinzuzug
eines Baubiologen ev. durch den Dachverband SIB
(Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie und Bauökonomie, Zürich) mit dem
Ziel, beim Projekt baubiologische und ökologische Zielsetzungen zu verwirklichen.
Beispielsweise leiden immer mehr Menschen an Allergien, welche durch Farben, Kunsstoffe
etc. ausgelöst werden.
3.2. Begrünung
des Daches: Damit das Gebäude wenigstens von
Weitem bestmöglichst in die Landschaft integriert aussieht, schlagen wir eine
Dachbegrünung vor. Wir verweisen hier auf die Aussicht vom Uetliberg aufs Albisgütli, wo
die Dächer der Credit-Suisse begrünt sind und so die Illusion vermitteln, die
Grünfläche dehne sich weiter aus.
3.3. Alternative
Heizung: Die verschiedenen Möglichkeiten für
ökologische Heizsysteme, welche uns heute zur Verfügung stehen, sollen gründlich
geprüft werden.
3.4. Parkplatzreduktion:
Zwecks Reduktion des grossen Platzbedarfes soll die Parkplatzplanung
zusammen mit der Driving-Range und der Golfplatzanlage erfolgen resp. optimiert werden.
Die Golfer" werden vor allem tagsüber viel Parkplatz benötigen, die Halle
wird vermutlich vor allem am Abend genutzt werden. Zudem stehen noch die Parkplätze des
Fussballplatzes (für Grossanlässe tagsüber) zur Verfügung.
3.5.
Parkplatzbelag: Kein versiegelter Parkplatz
(Rasensteine, Kiesfläche, Sickersteine etc.)
3.6 Naturnahe
Umgebungsgestaltung: ökologisch und ökonomisch
beste Variante, ev. unter Beizug der Fachleute des örtlichen Natur- und
Vogelschutzvereines. |
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Stellungnahme und unseren
Anregungen gedient zu haben. Wir wünschen im Interesse aller Einwohner/innen unserer
Gemeinde und des Bezirks Affoltern, dass, falls eine Mehrzweckhalle im Bezirk tatsächlich
benötigt und gebaut wird, auch sämtliche gesamt-planerischen sowie ökologischen und
baubiologischen Faktoren berücksichtigt werden.
Für Ihr Gehör danken wir Ihnen und verbleiben mit freundlichen
Grüssen
für den Vorstand: Verena Berger, Präsidentin, 14. Januar
2001
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