Was können Sie aktiv tun?

Fühlen Sie sich von den "süsslichen Gerüchen" belästigt?
Oder haben Sie es einfach satt, dass die frische Luft, dort wo Sie wohnen, arbeiten oder Ihre Kinder spielen, in den Kindergarten oder Schule gehen, immer wieder von diesem "süsslichen Geruch" durchzogen ist?
Befürchten Sie gesundheitliche Folgen?
Leiden Sie unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geruchsbelästigungen?
Oder sind Sie empört über die Tatsache dass mit Messergebnissen des Kantons Zürich im letzten Juli aufgezeigt wird, dass die Grenzwerte für die Stoffklasse I (also Perchloräthylen und Trichlorethen) klar überschritten werden, und die Fassreinigung Amstutz somit die auferlegten Betriebseinschränkungen "zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte" verletzt ?

Sie müssen nicht untätig bleiben, Sie können sich wehren!

Die Polizeiverordnung von Wettswil sagt in Artikel 25 (verbotene Immissionen) ganz klar: "Wer gefährliche oder belästigende Immissionen irgend welcher Art verursacht, wird bestraft.
Das Umweltschutzgesetz sagt in Artikel 61 (Übertretungen) ganz klar: "Wer aufgrund dieses Gesetzes erlassene Emissionsbegrenzungen verletzt wird mit Haft oder Busse bestraft."
Wir haben für Sie eine Anzeige vorformuliert. Sie können diese Anzeige mit unterschreiben, aber auch Ihre Bekannten, Nachbarn, Freunde etc. Bereits wurde eine Sammelanzeige mit 123 Unterschriften eingereicht, die Aktion dauert aber noch bis am 2. März 2002.
Falls Sie mit körperlichen Symptomen auf die Geruchsbelästigungen reagieren (Kratzen im Hals, Atembeschwerden, Übelkeit, Kopfschmerzen etc.) schreiben Sie dies mit zwei bis drei Sätzen an Ihren Hausarzt aus unserer Region (Herren Kern, Scheuring, Joos, Knöpfel, Steinemann, Fontanellaz oder Schmid). Diese sind informiert und werden Ihre Mitteilung ernst nehmen.
Wenn Sie Fragen irgendwelcher Art haben, melden Sie sich bei uns
 >>ufw@gmx.ch  oder  Telefon  700 30 79

 Kontakt: info@ufw.ch
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