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Was können Sie aktiv tun?
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Fühlen Sie sich von den "süsslichen Gerüchen" belästigt?
Oder haben Sie es
einfach satt, dass die frische Luft, dort wo Sie wohnen, arbeiten oder Ihre
Kinder spielen, in den Kindergarten oder Schule gehen, immer wieder von
diesem "süsslichen Geruch" durchzogen ist?
Befürchten Sie gesundheitliche
Folgen?
Leiden Sie unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang
mit dem Auftreten der Geruchsbelästigungen?
Oder sind Sie empört über die Tatsache dass mit
Messergebnissen des Kantons Zürich im letzten Juli aufgezeigt wird, dass die
Grenzwerte für die Stoffklasse I (also Perchloräthylen und Trichlorethen)
klar
überschritten werden, und die Fassreinigung Amstutz somit die auferlegten
Betriebseinschränkungen "zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte" verletzt ? |
Sie müssen nicht untätig bleiben,
Sie können sich wehren!
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Die Polizeiverordnung von Wettswil sagt in Artikel 25 (verbotene
Immissionen) ganz klar: "Wer gefährliche oder belästigende Immissionen
irgend welcher Art verursacht, wird bestraft. |
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Das Umweltschutzgesetz sagt in Artikel 61 (Übertretungen) ganz klar: "Wer
aufgrund dieses Gesetzes erlassene Emissionsbegrenzungen verletzt wird mit
Haft oder Busse bestraft." |
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Wir haben für Sie eine Anzeige vorformuliert. Sie können diese Anzeige mit
unterschreiben, aber auch Ihre Bekannten, Nachbarn, Freunde etc. Bereits
wurde eine Sammelanzeige mit 123 Unterschriften eingereicht, die Aktion
dauert aber noch bis am 2. März 2002. |
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Falls Sie mit körperlichen Symptomen auf die Geruchsbelästigungen reagieren
(Kratzen im Hals, Atembeschwerden, Übelkeit, Kopfschmerzen etc.) schreiben
Sie dies mit zwei bis drei Sätzen an Ihren Hausarzt aus unserer Region
(Herren Kern, Scheuring, Joos, Knöpfel, Steinemann, Fontanellaz oder
Schmid). Diese sind informiert und werden Ihre Mitteilung ernst nehmen.
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Wenn Sie Fragen irgendwelcher Art haben, melden Sie sich bei uns
>>ufw@gmx.ch
oder Telefon 700 30 79 |
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