Geruchsbelästigungen und (k)ein Ende?
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Chronologie
eines Skandals.
>> Fotos einer
typischen Abluftfahne vom 25. November 2002 |
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Am 20. Februar 2002 haben wir eine
Sammelanzeige unterschrieben von
125 Personen aus Wettswil und Bonstetten beim Umwelschutzdienst der
Kantonspolizei eingereicht. Dank des
Artikels im Tages-Anzeiger sind weitere 69 Anzeigen bei uns
eingetroffen. Somit haben insgesamt 194 Einwohnerinnen und Einwohner
aus Wettswil und Bonstetten Anzeige gegen die Geruchsimmissionen erhoben! |
Was wir seit Jahren vermutet haben, ist vom kantonalen Amt für Abfall,
Wasser, Energie und Luft bestätigt worden:
Bei den gefährlichen Substanzen, welche letzten Juli bei Messungen gefunden
wurden, handelt es sich um Perchlorethylen (Per) und Trichlorethen (Tri).
Diese Substanzen werden bei Textilreinigungen und in der Industrie
(Entfetten von Metallen) als Reinigungsmittel angewandt. Der Geruch
von Perchlorethylen wird als "widerlich süsslich" beschrieben.
Diese beiden giftigen Lösungsmittel wirken sich nach Auskunft eines Arztes,
welcher sich im toxikologischen Bereich auskennt, akut auf die Schleimhäute,
das Zentralnervensystem (Kopfschmerzen bis Rauschsymptome) und das
Herzkreislaufsystem aus.
Bei chronischer Exposition können Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit,
Nieren- und Leberschäden auftreten.
Weil sich bei uns häufig
Inversionen (Kaltluftseen) bilden, in denen die Luftschadstoffe gefangen
bleiben und sich somit anreichern, hier die "links" zu den Ökoscience
Inversionsmessungen zum download:
>>Wintermessung 1998/1999;
>>Sommermessung 1999
(mit Zusammenfassung der Wintermessungen Seiten 6
bis 9)
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>>Kassensturzdrehtag
am 9. März 2002 um 14 Uhr beim Robinson-Spielplatz in Wettswil!
>>Das können Sie tun!
>>Neue Verfügung vom 14.
Dezember 2001
>>Stellungnahme Umwelt Forum zur aktuellen Situation
>>Artikel
Tages-Anzeiger vom 20.02.2002: "Gestank sorgt im Säuliamt für Stunk"
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| 19.06.1981 |
Zerstörung des
Betriebes "Ettenberg" durch Brand. Dabei
wurde ein Angestellter tödlich verletzt. |
| 25.01.1985 |
Genehmigung
Baurechts- und Kaufrechtsvertrag Gemeinde Wettswil / J.Amstutz betr. 7'522
m2 Land an der Moosstrasse durch die Gemeindeversammlung. |
| 27.09.1982 |
Baubewilligung für
Hallen-Neubau an der Moostrasse (am 3.8.1982 wurde bereits ein Provisorium
baurechtlich sanktioniert und J. Amstutz das benötigte Gemeinde-Land zur
Verfügung gestellt). |
| 09.05.1984 |
Bezugsbewilligung
für neues Betriebsgebäude (Fertigstellung). |
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28.08.1985
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Beschwerde Borschberg +
Käser AG, Franz AG, Foba AG und Phonex AG wegen Geruchsbelästigung (1.
offizielle Reklamation).
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| 27.09.1985 |
Stellungnahme KIGA
(Kantonales Arbeitsinspektorat) mit Hinweis, dass die Federführung für
eine lufthygienische Sanierung sowohl von der Gemeinde als auch vom Kanton
übernommen werden kann. |
| 10.10.1985 |
Gemeinderätlicher
Brief an KIGA betreffend Übertragung der Federführung an KIGA. (KIGA ist
ab 27.8.1986 zwingend zuständig, nachdem J. Amstutz als industrieller
Betrieb eingestuft wurde). |
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02.12.1985
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Aufforderung des KIGA an
J. Amstutz, bis Ende Dezember 1985 einen Sanierungsvorschlag zu
unterbreiten (!)
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| 12.02.1986 |
Mahnung KIGA
betreffend ausstehendem Sanierungsvorschlag, Termin Ende Februar 1986 (somit
erste Fristverlängerung!). |
| 14.03.1986 |
Stellungnahme J.
Amstutz an KIGA. |
11.06.1986
12.06.1986 |
Das KIGA macht Abluftmessungen und stellt folgendes fest: Ausstoss an
organischen Lösungsmitteln - angegeben als Kohlenwasserstoff - für die
Fassreinigung ca. 10 kg/h und für die Fasslackierung ca. 22. kg/h, somit
total ca. 32 kg/h. Erlaubt wären jedoch lediglich je 3 kg/h für jede Anlage. |
| 21.08.1986 |
und 22.08.1986:
zahlreiche Klagen wegen massiver Geruchs-Belästigung. |
| 03.09.1986 |
Aufforderung des
Gemeinderates an KIGA, endlich die benötigten Massnahmen zu treffen und
durchzusetzen. |
| 17.09.1986 |
Übermittlung eines
Leserbriefes im "Anzeiger" an das KIGA. |
| 18.09.1986 |
Information der
Bevölkerung mittels Germeinderat-Verhandlungsbericht im
"Anzeiger". |
| 10.11.1986 |
Stellungnahme KIGA
mit Hinweis auf Personalprobleme (Zunahme des Arbeitsanfalles im
Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Luftreinhalteverordnung per 1.
März 1986, ohne dass der Personalbestand erhöht wurde) und fehlende
Erfahrung hinsichtlich technischer Verbesserungen für Abluft-Reinigung. |
| 28.01.1988 |
GR (Gemeinderat)
drückt gegenüber KIGA Befremden aus, dass noch immer nichts konkretes
unternommen wurde. |
| 09.02.1988 |
Stellungnahme KIGA
mit erneutem Hinweis auf Personalsituation und Bitte, beim Auftreten von
Belästigungen Monitoren (mit Hilfe von Aktivkohle -
sie binden Stoffe in der Luft an sich - versucht man den Luftschad- bzw.
Geruchsstoffen auf die Spur zu kommen) zu exponieren. |
| 18.03.1988 |
Formelle
Aufforderung zur Einreichung von Sanierungsvorschlägen zur Einhaltung der
Emissionsbegrenzungen durch KIGA an J. Amstutz
mit Frist bis 30. Juni 1988. |
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11.07.1988
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Fristverlängerung zur
Einreichung der Sanierungsvorschläge bis 15. August 1988 durch KIGA.
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| 03.02.1989 |
GR-Brief an KIGA mit
Hinweis, dass erneut zahlreiche Klagen eingegangen sind, und Forderung,
dass die Angelegenheit nunmehr speditiv behandelt wird.
Gleichzeitig GR-Brief an den zuständigen Direktionsvorsteher,
Regierungsrat Dr. H. Künzi, mit der Bitte, dafür besorgt zu sein, dass
das Arbeitsinspektorat dei Sache speditiv vorantreibt. |
| 21.04.1989 |
Stellungnahme
Regierungsrat Dr. H. Künzi u.a. mit Hinweis auf technisch anspruchsvolle
Lösungen und Tests mit einer Versuchsanlage. |
| 29.03.1989 |
Brief KIGA an J.
Amstutz: Versuchsanlage wird bis Mitte April 1989 aufgestellt, bis Ende
Mai 1989 soll ein definitiver Vorschlag für die Sanierungsmassnahmen
ausgearbeitet sein. |
| 05.06.1989 |
Übermittlung einer
Beschwerde eines Bonstetter Einwohners durch GR Bonstetten (Beantwortung
mit GR-Brief vom 7. Juni 1989 und KIGA-Brief vom 30. Januar 1990). |
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12.06.1989
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KIGA übermittelt dem GR einen
Messbericht. Darin wird aufgezeigt, dass die
Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung für VOC (Gesamtkohlenstoffmenge
der Lösungsmittel) massiv überschritten werden: Die Farbspritzanlage
stiess rund 7 mal und die Fassreinung rund 3 mal mehr VOC aus als erlaubt.
Insgesamt werden 32 kg VOC pro Stunde ausgestossen. Laut
Luftreinhalteverordnung hätten die Behörden auf Grund dieser massiven
Überschreitung der Grenzwerte die Sanierungsfrist bis auf 30 Tage
reduzieren können!
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| 07.08.1989 |
Brief KIGA an J.
Amstutz mit Aufforderung, bis Ende August 1989 ein Terminprogramm für die
Sanierung zu unterbreiten. |
| 15.08.1989 |
J. Amstutz lässt
KIGA das Terminprogramm zukommen. |
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Januar 1990 |
Das KIGA teilt mit, dass nach umfangreichen Vorversuchen eine technische
Lösunt gefunden wurde. Der verbindliche Terminplan sieht eine Sanierung bis
Mitte 1991 vor. |
| 16.10.1991 |
GR-Reklamation an
KIGA: Wieder vermehrt Klagen, Nichteinhaltung Terminprogramm. |
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Januar 1992 |
Unterschriftensammlung des
Umwelt Forums: 250 Wettswiler/innen akzeptieren keine weiteren
Verzögerungen der Sanierungsarbeiten und fordern die Einhaltung der
Luftreinhalteverordnunng. |
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17.02.1992
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Brief Umweltforum Wettswil
an KIGA mit 250 Unterschriften.
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| 23.03.1992 |
KIGA unterbreitet J.
Amstutz (im Sinne des rechtlichen Gehörs) einen Entwurf der
Sanierungsverfügung. |
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29.04.1992
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KIGA verfügt
lufthygienische Sanierung mit Frist 31. Januar 1993 (für die
Farbspritzanlage) und 30. September 1993 (für die Fassreinigung).
Wegen der massiven Überschreitungen der Grenzwerte
werden in dieser Verfügung sogenannte "verschärfte" Anforderungen der
Luftreinhalteverordnung angewendet. Dies sind in erster Linie verkürzte
Sanierungsfristen (unter 5 Jahren!). Weiter soll zur "permanenten
Überwachung der Abluftreinigungsanlage ein "FID-Signal" aufgezeichnet
welches 3 Jahre lang aufbewahrt werden muss (dies ist in Deutschland auch
heute ein Muss: "Angekündigte und manipulierbare Messungen sind so
unmöglich!).
Bemerkung:
Dies ist die erste offizielle Verfügung und
gleichzeitig ein
erster Erfolg des Umwelt Forums. Doch heute ist die Frist neu mit 16.
Dezember 2002 angesetzt!
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| 05.11.1993 |
Nach zig Fristerstreckungen kommt es zu einer neuen Verfügung KIGA
betreffend Wiedererwägung der lufthygienischen Sanierungsverfügung vom
29. April 1992: Fristerstreckung Fassreinigung bis 30. April 1995, für
Farbspritzanlage dürfen ab 1. Januar 1994 ausschliesslich
wasserverdünnbare Farben eingesetzt werden.
Noch immer gelten die verschärften und kürzeren
Sanierungsfristen. Bei Nichteinhaltung dieser Termine werden
Betriebseinschränkunngen oder Stillegung des Betriebs angedroht!
Bermerkung: Dies ist die zweite
Verfügung. |
| 29.11.1993 |
GR-Beschluss, dass
auf einen gemeinderätlichen Rekurs gegen die Fristerstreckung verzichtet
wird (aufgrund plausibler Erwägungen wie ungenügender Technologie,
ungünstiges wirtschaftliches Umfeld etc.). Doch wie
stand und steht es um mit Erwägungen um die Gesundheit der Bevölkerung? |
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10.12.1993 |
Rekurs
durch Umwelt Forum Wettswil gegen die Verfügung vom 5.11.1993
Unsere Überlegungen hierzu:
- Sorge um unsere Luft, um unser Wasser
- Die Verantwortung für die 250 Bürgerinnen, welche die Unterschriftenaktion
unterstützt haben
- Unser Unwille bezüglich des verschleppten Sanierungsverfahrens bei der
Fassreinigungsanlage |
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20.06.1995 |
In einem skandalösen Brief der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich
werden wir aufgefordert (erpresst!) unseren Rekurs zurückzuziehen |
| 25.09.1995 |
Leserbrief "Durch Immissionen beeinträchtigt" von Verena Berger, Ruth
Huber und Margrith Kägi im "Anzeiger" mit anschliessender
Replik, Duplik und Triplik. |
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Oktober 1996 |
Unser Rekurs wurde dazu missbraucht, um die bereits bestehenden Verfügungen
zu schubladisieren. Dies ist juristisch absolut unhaltbar. Nach gründlichem
Erwägen aller Vor- und Nachteile unter Zuzug eines Juristen ziehen wir
unseren Rekurs zurück um weitere Verzögerungen zu vermeiden und drohen
medien- und pressewirksame Schritte an. |
| 16.02.1996 |
Neue
Sanierungsverfügung des KIGA mit Frist 29. März 1996 (Einreichung eines
ausführungsreifen Projektes etc.), 27. März 1997 (Installation der neuen
Fassreinigungsanlage) und 30. Juni 1997 (Abschluss der Sanierung des
Betriebes). Für die Nichteinhaltung der letzten Termine
werden technische Probleme genannt.
Bemerkung: Dies ist die dritte
Verfügung des Kantons. >>Inhalt der
Verfügung |
| 13.03.1996 |
Rekurs Umwelt Forum
Wettswil gegen Sanierungs-Verfügung vom 16. Februar 1996.
Im Wesentlichen wurde die Einhaltung der bestehenden Vorschriften gefordert:
1. Die Grenzewerte der Luftreinhalteverordnung sollen nicht auf die
einzelnen Anlagen der Firma (Farbspritzanlage, Fassreinigung) aufgesplittet
werden, sondern für den gesamten Betrieb gelten.
2. Die Geruchsimmissionen müssen eruiert und beseitigt werden.
3. Betriebseinschränkungen, damit die Grenzwerte dadurch schon heute erfüllt
werden.
4. Vollständige Sanierung der Farbspritzanlage
5. Erfüllung der kantonalen Lufthygiene-Verordnunng, z.B. max. 3t VOC
(Gesamtkohlenwasserstoffe, "vaolatil organic compounds) pro Jahr (zur Zeit
ca. 20t - 24t), diese sind mitverantwortlich für das bodennahe Ozon.
6. Bei Nichteinhaltung der Fristen, Stillegung des Betriebes. |
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April 1996 |
Das kantonale und Amt (Atal)
und die Firma Amstutz nehmen Stellung zum Rekurs. |
Kleiner Exkurs:
Fischbachverschmutzung durch die Firma Amstutz
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18.04.1996 |
Zwei Primarschüler aus
Wettswil entdecken türkisfarbenes Wasser im Fischbach, nehmen eine Probe
und benachrichtigen das Umwelt Forum, welches sofort die Polizei
informiert. Herr Erb vom Polizeiposten Bonstetten entscheidet (gegen seine
Kompetenz), keinen Rapport zu erstellen. |
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19.04.1996 |
Bei einem zweiten
Augenschein durch das Umwelt Forum wird zusätzlich eine Ölverschmutzung
festgestellt. Wir wiederholen unsere Meldung bei der Polizei. |
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22.04.1996 |
Die Polizei und das Amt für
Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) verfolgen lediglich die Ölverschmutzung
und eruieren in der Folge eine Gärtnerei als Verursacher. |
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23.04.1996 |
Herr Kurt, Gemeinderat
Wettswil, teilt dem Umwelt Forum mit, dass die Firma Amstutz die
Verursacherin für die Farbverschmutzung des Fischbaches gewesen sei. |
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29.04.1996 |
Herr Erb teilt dem Umwelt
Forum mit, dass es sich um keine Gewässerverschmutzung handelt, da die
Farben als ungiftig angeschrieben seien. Die Farbe sei übrigens durch
einen falsch angeschlossenen Ablauf statt in die Kanalisation in die
Drainageröhre geflossen. |
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02.06.1996 |
Das Umwelt Forum schreibt
dem Bezirkschef der Kantonspolizei, damit dieses Offizialsdelikt endlich
ordnungsgemäss weiterverfolgt wird. Und wiederum passiert nichts. |
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08.06.1996 |
Am Tag der offenen Tür"
erklärt Herr Stauber (Firma Amstutz), wie es zur Gewässerverschmutzung
gekommen sei. |
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21.06.1996 |
Das Umwelt Forum teilt dem
Bezirkschef der Kantonspolizei diese Aussagen der Firma Amstutz
schriftlich mit. |
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23.06.1996 |
Zum wiederholten Mal
weigert sich Herr E., Kantonspolizei, einen Rapport zu erstellen, zu
welchem er gesetzlich verpflichtet ist. Es ist nämlich laut Auskunft des BUWAL irrelevant, ob die Farbe giftig ist oder nicht, da eine
Wasserverschmutzung in jedem Fall von Amtes wegen verfolgt werden muss.
Das Umwelt Forum wendet sich an den Umweltschutzdienst der Kantonspolizei. |
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Sept. 1996 |
Der Bezirkschef der
Kantonspolizei holt persönlich die Wasserproben beim Umwelt Forum ab und
übergibt diese dem AGW. |
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Sept. 1996 |
Der Umweltschutzdienst der
Kantonspolizei übernimmt den Fall Amstutz/Gewässerverschmutzung. Nun
endlich wird ein Rapport erstellt. In der Folge ist auch das AGW ist
ermächtigt, die Abwasserproblematik und die korrekte Installation des
falschen Ablaufs zu überprüfen.
Erwähnenswert ist ein Brief von Regierungsrat Hoffmann vom 1.2.1996:
"Die Abwasserbeseitigung (der Firma Amstutz) entspricht den Vorschriften
... Der ganze Bereich Fassreinigung ist abwasserfrei ausgestaltet, d.h. es
werden keine Abwasser der Kanalisation zugeleitet ... Kontrollen gaben zu
keinen Beanstandungen Anlass." |
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Mai 1996 |
Das Umwelt Forum Wettswil
zeigt die gröbsten Mängel der Stellungnahmen von Atal und Amstutz vom
April 1996. |
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Juni 1996 |
Innenluftmessung am "Tag
der offenen Tür" in der Firma Amstutz durch das Umwelt Forum. Die Analyse
zeigt massivste Belastung der Luft im Betrieb. Wir leiten den
Analysebericht an die SUVA, das Atal und den Regierungsrat weiter. |
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11.12.1996 |
Regierungsratsentscheid zum
Rekurs Umweltforum. Darin wird festgehalten: "Um die Anordnung solcher
bereits angedrohter Einschränkungen (gemeint sind Betriebseinschränkungen,
Anmerkung durch uns) wird die Baudirektion allerdings nicht mehr
herumkommen, falls der private Rekursgegner (Fassreinigung Amstutz, A.d.u.)
die Sanierungsfrist bis zum 30. Juni 1997 nicht einhalten kann." |
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11.04.1997 |
Herr Götz, AWEL, erklärt am
Telefon, ein Abschlusstermin sein noch nicht bekannt (wäre der 30.03.1997
gewesen) |
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29.04.1997 |
Die dritte Verfügung hat
sich nach unserem Eindruck (Telefonaten mit der kantonalen Amtsstelle)
sang- und klanglos in Luft aufgelöst: die Installation der
Fassreinigungsanlage hätte bis zum 30.
März 1997 abgeschlossen sein sollen. Die Auskünfte ergaben jedoch,
dass lediglich das Reinigungsbad der Fässer nicht mehr so stark erwärmt
werde, wie bis anhin. Damit würden weniger Lösungsmittel in die Abluft
gelangen.
Ein Chemiker belehrte uns jedoch, dass bei der ständigen Bewegung des
Reinigungswassers (die Fässer werden dabei gedreht) die leicht flüchtigen
Lösungsmittel so oder so schnell in die Abluft gelangen.
Aus diesem Grund wenden wir uns an den Ombudsmann des Kanton Zürichs, mit
der Bitte, der Sache zum Wohle der Bevölkerung nachzugehen. Ebenfalls
bitten wir ihn, abzuklären, ob nicht eine wesentliche Reduktion der
Emissionen erreicht werden könnten, wenn die Fässer nicht mehr unter
freiem Himmel, sondern unter einer "Kappe" zu öffnen, damit die
Lösungsmitteldämpfe so aufgefangen werden könnten.
Bemerkung: Noch heute (Dezember 2001) weiss Herr Götz, AWEL, nicht, wo die
Fässer geöffnet werden. |
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23.05.1997 |
Herr Götz, AWEL, erklärt am
Telefon, es sei kein Abschlusstermin in Sicht - es liege an der Bank. |
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02.09.1997 |
Herr Kägi, Ombudsmann, schreibt Herrn Burkard, Chef des Amtes für technische
Anlagen und Lufthygiene, AWEL, und schildert die Situation. Er fragt auch
nach der Situation beim Öffnen der Fässer. Ferner weisst er auf die
angedrohten Betriebseinschränkungen der dritten Verfügung hin. |
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25.06.1997 |
Sitzung zusammen mit Gemeinderat und Leuten des AWEL (Götz, Gerber,
Burkhard). Es werden die Betriebseinschränkungen besprochen (Fässer der
Stoffklasse I und Fässer aus der Geruchsindustrie sollen nicht mehr
entgegengenommen, gewaschen und rekonditioniert werden dürfen. Sinn der
Einschränkung: Die giftigsten Emissionen können so vermindert werden, damit
werden die Grenzwerte eingehalten und gleichzeitig löst sich das
Geruchsproblem).
Bemerkung: Diese Betriebseinschränkungen treten jedoch aus verschiedenen
Gründen vorerst nicht in Kraft, was wir aber nicht wissen, siehe nächste
Auflistungen in dieser Chronologie). |
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09.09.1997 |
Antwortbrief von Herrn Burkhard an Herrn Kägi. Der Fassreinigungsbetrieb
darf nach Ende Oktober bestimmte Fässer nicht mehr entgegennehmen. Auf diese
Weise soll der geforderte Grenzwert eingehalten werden.
Der Auftrag (!) für die Installation einer Abluftreinigungsanlage ist
inzwischen erteilt worden.
Betreffend der Öffnung der Fässer auf der Rampe wurde der Betrieb auf den
Missstand hingewiesen und aufgefordert, dies zu unterlassen.
Bemerkung: Heute weiss der betreffende Sachbearbeiter beim AWEL nicht, wo die Fässer geöffnet werden. |
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23.10.1997 |
Starke Geruchsimmissisonen. Wir erfahren, dass eine Fristverlängerung
stattgefunden habe durch einen Regierungsratsbeschluss. Daher gelangen wir
erneut an Herrn Kägi, Ombudsmann, mit
>>diesem Brief |
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01.12.1997 |
Brief von Regierungsrat
Hofmann an Umwelt Forum Wettswil.
Zum Zeitpunkt der Besprechung vom 25. Juni 1997 war ein Zeitpunkt für die
Sanierung nicht ersichtlich.
Nun aber Kreditzusagen der Banken für das Projekt.
Abluftreinigungsanlage wurde am 6. November termingerecht geliefert,
Inbetriebnahme ist im Dezember 1997 vorgesehen. Daher keine
Betriebseinschränkungen.
In einer sogenannten "Wiedererwägung" wurden die Termine für die
Installation der Anlage "angepasst", die Betriebseinschränkungen als
sicherndes Element beibehalten.
"Wir sind überzeugt, dass sich der baldige Abschluss der Sanierung positiv
auf die Umgebung auswirken wird.
Bemerkung: Diese Wiedererwägung ist
die vierte Verfügung! |
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17.12.1997 |
Nach mehrmaligem Briefwechsel (Grund: wiederum starke Geruchsbelästigungen)
Umwelt Forum - Ombudsmann, kündigt obigen Brief von Regierungsrat Hofmann an
uns an. |
| 01.12.1997 |
Verfügung des
Kantons: Weil die Firma J.Amstutz den Termin zur Sanierung der
Fassreinigung vom 30. Juni 2001 nicht eingehalten hat, werden ihr neu folgende
Betriebsbeschränkungen auferlegt:
Nach dem 12. März 1998 bis zur abgeschlossenen
Sanierung wird ihr untersagt,
-Fässer entgegenzunehmen,
zu reinigen und zu rekonditionieren, welche Soffe der Klasse I Ziffer 7,
Anhang 1 der Luftreinhaltung enthalten oder enthalten haben sowie
- Fässer entgegenzunehmen, zu reinigen oder zu rekonditionieren, welche
Stoffe aus der Aromen- und Riechindustrie enthalten oder enthalten haben.
Bemerkung:
Diese Betriebsbeschränkungen traten jedoch nicht in
Kraft (erst Ende August 1998, nach unzähligen Telefonen und Briefen von
uns), obwohl sie durchaus Sinn machten: auf diese Weise
hoffte man, die giftigsten und für die Menschen und die Umwelt belastensten Stoffe zu eliminieren. Ferner wollte der Kanton auf diese
Weise die Geruchsbelästigungen auf ein Minimum reduzieren.
Warum heisst es "enthalten oder enthalten haben"? Die Fässer
werden nicht lupenrein angeliefert. Oft sind noch mehrere Deziliter
Restsubstanz vorhanden.
Wie wir jedoch seit dem Dezember 2001 durch Fakten
(Messresultate) belegt wissen, wurden und werden
diese Betriebsbeschränkungen vielleicht/sicher
(?) nur teilweise eingehalten. Die
Geruchsbelästigungen waren jedenfalls nur beschränkt auf wenige
Zeitperioden erträglicher und an körperlichen Symptomen leiden - vor allem im
Winterhalbjahr - nach wie vor unzählige Einwohner/innen von Wettswil und Bonstetten |
Kleiner Exkurs: Ein Anwohner aus Bonstetten J.B. informiert verschiedene
Behörden über die Lösungsmitteldämpfe und bittet um Abklärung. Eine
Geschichte mit
Verzögerungen. |
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08.05.1989 |
JB hält in seinem Brief an die Gemeinderäte Bonstetten und Wettswil (Kopien gehen an das zuständige kantonale Amt, Atal,
die Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz und die Koordinationsstelle für
Umweltschutz des Kantons Zürich) fest, dass er regelmässig
Geruchsimmissionnen durch Lösungsmitteldämpfe im Gebiet Schachen und Bahnhof
Bonstetten feststellt. Im Bereich der Weiher und im Industriegebiet Moos
sind diese Geruchsimmissionen verstärkt wahrzunehmen, daher zieht er den
Schluss, dass der Ursprung der Immissionen der Betrieb der Fassreinigung
Amstutz ist.
Er stellt folgende Fragen
1. Welche Chemikalien werden in welchen Konzentrationen bei den
Reinigungsprozessen angewendet.
2. Welche Filter-/bzw. Rückgewinnungsanlagen sowie andere
Schutzeinrichtungen sind vorhanden (Luft, Abwasser).
3. Wie verhält sich der Schadstoffausstoss bezüglich der Grenzwerte der
Luftreinhalteverordnung.
4. Welche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu
erwarten.
5. Was gedenken die Behörden zu unternehmen um diese unangenehme Situation
für die angrenzenden Wohngebiete zu verbessern.
Bemerkung: Diese Fragen sind auch heute noch topaktuell! |
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10.05.1989 |
Brief Gemeinderat Wettswil an das KIGA mit der
Bitte um direkte Beantwortung der gestellten Fragen (Kopien gehen an JB
sowie die von JB informierten Stellen). |
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05.06.1989 |
Brief des Gemeinderates Bonstetten an den
Gemeinderat Wettswil - die Gemeinde Wettswil ist ja die zuständige Behörde, folglich
kann die Gemeinde Bonstetten weder die nötigen Kontrollen vornehmen noch
allfällige Massnahmen anordnen. Kopien an JB und die Gesundheitskommission
Bonstetten. |
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07.06.1989 |
Brief an den Gemeinderat Bonstetten worin dargelegt
wird, dass die zuständigen Behörden bereits informiert wurden. Zudem seien
von der Firma Amstutz Sanierungsarbeiten in Angriff genommen worden. (Kopien
an JB sowie Atal) |
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01.07.1989 |
Brief von JB an das KIGA. Er findet es
erfreulich, dass Sanierungsarbeiten in Angriff genommen worden seien, bittet
um die Beantwortung seiner Sachfragen und um Informationen über die Art und
Weise der geplanten Sanierung und deren Stand bzw. Einführung. |
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19.01.1990 |
Brief JB an das KIGA. Er stellt fest, dass er
auf sein Schreiben vom 1. Juli 1989 noch keine Antwort erhalten habe, und
dass er daher berechtigte Zweifel an der in Aussicht gestellten
Sanierungsarbeiten habe. Ferner nimmt er Bezug auf Geruchsimmissionen,
welche offenbar auch in Obfelden durch die dort ansässige Zweigstelle der
Firma Amstutz von der Bevölkerung beanstandet werden.
JB schreibt anschliessend: "Im Moment treten im Raume Bonstetten-Schachen
die Gasgerüche wieder vermehrt auf, was ein normales Lüften der Wohnung
abends und am frühen Morgen sehr erschwert. Zudem wird uns auch der
Sonntagsspaziergan (!) im Raume des örtlichen Naturschutzgebietes der Weiher
zum Ärgernis." Kopien gehen an die SGU, Atal, Kofu, Pro Amt und
Gemeinderat Wettswil. |
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27.01.1990 |
Brief von PRO AMT an JB mit folgendem Vorschlag:
Laut der örtlichen Polizeiverordnung wird derjenige bestraft, welcher
gefährliche oder lästige Immissionen irgendwelcher Art verursacht. Wenn eine
Eingabe an den Polizeivorstand der Gemeinde gemeinsam mit Nachbarn erfolgt,
unterstützt die Dringlichkeit des Falles.
"Jedenfalls finden wir es beschämend, dass man Ihnen nicht einmal den ersten
Brief vom Sommer 1989 bestätigt hat." schreibt der Präsident PRO AMT zum
Schluss. |
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30.01.1990 |
Brief KIGA an Jürg Berner. Nach einer
Entschuldigung für das Ausbleiben der Antwort schreibt das KIGA: "Nach
umfangreichen Vorversuchen wurde eine technische Lösung gefunden und ein
Terminprogramm erarbeitet. Dies sieht die bauliche Planung und Einholung der
baulichen Bewilligungen bis Mitte 1990 und den Abschluss bis Mitte 1991
vor."
Danach werden die Fragen wie folgt beantwortet (leicht gekürzt):
1. Emissionen stammen aus Rückständen der Fässer. Dies ist vor allem der
Fall, wenn es sich um stark konzentrierte Aromastoffe handelt.
2. Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden überschritten. Die
Problematik sind jedoch die Geruchsbelästigungen, welche auch bei einer
Unterschreitung der Grenzwerte vorhanden sein können.
3. Die Firma Amstutz darf keine Gebinde entgegen nehmen, welche Stoffe der
Giftklasse 1 und 2 enthielten.
4. Ein verbindlicher Terminplan für die Sanierung liegt vor. die
vorgesehenen Massnahmen sollten bis Mitte 1991 wirksam werden. |
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01.06.1998 |
Brief Umwelt Forum an Ombudsmann. Geruchsimmissionen sind sehr schlimm.
Anlässlich eines Telefons mit Herrn Schneebeli erfahren wir, dass die
Abluftreinigungsanlage immer noch nicht in Betrieb ist!
>>Brief Umwelt Forum |
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19.08.1998 |
Antwortbrief von Ombudsmann:
Abluftreinigungsanlage wurde im November 1997 geliefert, jedoch machte der
Brenner Probleme. Dieser musste ersetzt werden. Der Ersatz braucht wiederum
eine neue Bewilligung. Ein Abschlusstermin ist noch nicht bekannt.
Das AWEL hat jedoch auf 31. August 1998 (!) die schon lange angekündigten
Betriebseinschränkungen endlich angeordnet (siehe 01.12.1997).
Die Gemeinde wurde über den Stand der Sanierung immer auf dem laufenden
gehalten.
Das AWEL sei nun aufgefordert worden, auch das Umwelt Forum zu informieren! |
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26.08.1998 |
Aufgerüttelt von verschiedenen sich widersprechenden Informationen
(beispielsweise, die Betriebseinschränkungen gälten nicht bei windigem und
regnerischem Wetter!!) wenden wir uns erneut an den Ombudsmann mit
>>diesem Brief. |
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16.12.1998 |
Brief Ombudsmann an das Umwelt Forum:
Es hätten sich nochmals technische Probleme ergeben, daher sei der Firma
eine Nachbesserungsfrist gewährt worden.
Im Oktober sei eine Abluftmessung erfolgt, doch die Grenzwerte seien nicht
eingehalten worden.
Die bestehenden Betriebseinschränkungen gelten weiterhin, der Ombudsmann
hofft, dass damit die Geruchsimmissionen nun gebannt werden können. |
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19.03.1999 |
Brief von Peter Gerber, AWEL, an den Ombudsmann. Darin Bestätigung der
betriebseinschränkenden Massnahmen. Die Geruchsimmissionen welche im Januar
zu vermehrten Klagen geführt haben, seien auf einen technischen Defekt
zurückzuführen. Am 20. Januar 1999 wurde anlässlich einer Betriebsbegehung
Proben aus den Reinigungsbädern und der Abluft genommen. Chlorwasserstoffe
(CKW) wurden in geringen Mengen in der Abluft, nicht aber in den
Reinigungsbädern gefunden. Daher verzichtet das AWEL auf weitere Massnahmen.
Bemerkung: Immer wieder sind technische Schwierigkeiten die Ursache von
Geruchsimmissionen und vom Kanton gewährten Fristerstreckungen. Sind die
erwähnten CKW ein erster Hinweis auf die 2001 nachgewiesenen Perchlorethylen
und Trichlorethen? |
| 11.11.1999 |
Der Amtschef des
Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Christoph Maag
bestätigt uns schriftlich die immer noch geltenden Betriebsbeschränkungen - weil auch die 1998 neu installierte
Abluftreinigungsanlage die vorbegebenen Reinigungsleistung (sprich
Einhaltung der Grenzwerte) nicht einhielt. " Bis zum Nachweis der
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch ein unabhängiges Messbüro ist
die Betriebseinschränkung weiterhin gültig. Dieser Nachweis liegt bis
zum heutigen Zeitpunkt nicht vor", schreibt er abschliessend.
Bemerkung: Dieser Nachweis
liegt auch im Januar 2002 nach wie vor nicht vor. Vgl. auch unsere
Bemerkungen
oben und unter
19.12.2001 |
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03.02.2000 |
Starke Geruchsimmissionen >>Eine Art
Protokoll - wird von uns an Herrn Götz, AWEL, geschickt. |
| 29.08.2000 |
Dank lokaler
Inversionen sind die Geruchsbelästigungen prekär. Verena Berger,
Präsidentin des Umwelt Forums, erkundigt sich beim zuständigen Beamten, Herrn Götz, AWEL, nach
"dem Stand der Dinge" in Sachen Sanierung Fassreinigung Amstutz.
Sie erhält folgende Aussagen:
"Der status quo gilt immer noch, was bedeutet, dass die bestehenden
Betriebsbeschränkungen immer noch gültig sind. Ferner werden
halbjährliche Abluftmessungen durchgeführt. Die neuesten Messresultate
haben gezeigt, dass die Grenzwerte der LRV (Luftreinhalteverordnung)
überschritten würden. Die Firma ist daran, Verbesserungen für die
Reduktion der Emissionen (Schadstoffausstösse) zu evaluieren".
Auf die Frage, ob dies nicht ein unbefriedigender Zustand sei, antwortet
er: "Diese Situation könne noch 10 Jahre
andauern." Diese skandalöse Aussage will Verena Berger
schriftlich haben. Daher bittet Sie in einem Brief vom 5. September 2000
Herrn Götz, ihr diese Aussagen zu bestätigen. |
| 12.09.2000 |
Gekürzter Antwortbrief von AWEL (durch Herren Götz und Gerber):
1. Messungen für die Gesamt-Lösungsmittelgehalte letztmals am 29.
September 1998. Diese zeigten eine zeitweise Überschreitung der
Grenzwerte der LRV (Luftreinhalteverordnung). Bis zum Nachweis der
Einhaltung der Grenzwerte gelten die Betriebseinschränkungen.
2. Das AWEL selbst führt ca. jährlich Messungen durch auf halogenierte
Kohlenwasserstoffe (gehören zur vor allem zur verbotenen Stoffklasse I)
sowie auf Stoffe der Riech- und Aromenindustrie.
3. Der Betrieb hat partielle Verbesserungen erzielt, weitere Massnahmen
zur Verbesserung werden derzeit geprüft.
4.Die Aussage, dass die aktuelle Situation noch 10 Jahre toleriert würde,
ist falsch. Richtig ist, dass zum heutigen Zeitpunkt noch kein
Abschlusstermin festgelegt werden kann. |
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25.10.2000 |
Dieser "open-end" Zustand ohne einen festgesetzten Endtermin strapazierte
unser Rechtsverständnis. Daher gelangten wir ans BUWAL: (Auszug)
"Dieser unbefristete
Zustand strapaziert unser Rechtsverständnis ausserordentlich. Nach dem
Zusammenstellen der Unterlagen zu diesem Schreiben, wird uns erneut bewusst,
dass hier offenbar eine beinahe 15 Jahre lange (vorsätzliche?)
Verzögerungstaktik erfolgreich durchexerziert (und von den zuständigen
Instanzen toleriert) wird – zum Leidwesen der Bevölkerung, welche den
Gerüchen oder gar Giften in der Atemluft nicht ausweichen kann. 1995
wurdedie erneute Verlängerung der Fristen um 2
Jahre – also bis 1997 – damit gerechtfertigt, dass die Frist von 1995 immer
noch 2 Jahre unter der ordentlichen Sanierungsfrist lag. Nun schreiben wir
jedoch das Jahr 2000. Daher fragen wir Sie an, ob hier nicht eine letzte
Frist eingeräumt werden soll oder gar muss, um nachher allenfalls
zusätzliche und nachhaltigere betriebsbeschränkende Massnahmen anzuordnen
oder zu verfügen."
>>Der ganze Brief |
| 01.02.2001 |
Antwort des BUWAL (Herr A. Stettler):
"... Am 1.12 1997 wurden - unseres Erachtens korrekterweise -
Betriebsbeschränkungen verfügt, die seit 1998 in Kraft stehen. Diese
Betriebseinschränkungen gelten bis zum Nachweis der Einhaltung der
Emissionsgrenzwerte der LRV (Luftreinhalteverordnung) duch eine unabhängige
Messfirma. Offensichtlich bestehen - trotz Nachbesserungen - immer noch
Probleme mit der 1998 installierten Abluftreinigungsanlage, die vom
Anlagelieferanten bisher nicht behoben werden konnte.
In diesem Zusammenhang laufen zur Zeit Verbesserungsarbeiten, die künftig
die Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte der LRV gewährleisten sollen. Es
muss davon ausgegangen werden, dass dieses Arbeiten noch einige Monate in
Anspruch nehmen werden.
Sobald die notwendigen Änderungen an der Anlage abgeschlossen sind, wird sie
von der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde kontrolliert werden.
Anschliessend wird diese entscheiden, ob die Anforderungen der LRV
eingehalten sind, bzw. bis zu welchem Zeitpunkt die Mängel zu beheben sind.
Wir haben der zuständigen Vollzugsbehörde des Kantons Zürich empfohlen,
hierfür eine konkrete Frist festzulegen.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement zum Schutz der Umwelt ..."
Bemerkung:
Das BUWAL hat durch seine "Empfehlung" für eine konkrete Frist die neueste
Verfügung bewirkt! Obwohl wir seit 1986 immer wieder die alte Leier hören
"es ist halt nicht so einfach etc. etc." hoffen wir heute auf diesen
"Endtermin". Doch schon jetzt in diesem Winter geht uns die Geduld langsam
definitiv aus!
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| 14.12.2001 |
Neue
Sanierungsverfügung durch AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und
Luft). Die Fassreinigungsanlage soll bis 16. Dezember 2002 saniert werden,
so dass die Grenzwerte der Luftreinhaltung eingehalten werden. Werden die
Grenzwerte nach diesem Termin nicht eingehalten, so werden zu deren
Einhaltung weitergehende, das heisst bis zur Betriebsstilllegung gehende
Betriebsbeschränkungen angeordnet, welche die Einhaltung aller
Bestimmungen ab 1. März 2003 sicherstellen.
Aus Messergebnissen vom
Sommer 2001 ist ersichtlich, dass die Grenzwerte für die
Stoffklasse 1 (giftigste Stoffklasse der Lösungsmittel) nicht eingehalten
werden.
Seit dem 12. März 1998 wurde der Fassreinigung Amstutz jedoch untersagt,
Fässer, welche Stoffe der Klasse 1 (Ziffer 7 Anhang 1 der
Luftreinhalteverordnung) enthalten oder enthalten haben, für die
Reinigung entgegenzunehmen, zu reinigen oder zu rekonditionieren! |
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20.02.2002 |
Einreichung einer Sammelanzeige unterschrieben von 123 Personen aus Wettswil
und Bonstetten.
Der Tages-Anzeiger bringt einen Bericht:
"Gestank sorgt im Säuliamt
für Stunk. In Wettswil und Bonstetten stinkt es seit 17
Jahren. Nun wehren sich die Anwohner mit einer Anzeige gegen den
Verursacher: die Fassreinigung Amstutz." |
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25.02.2002 |
Ein "offener Brief an das Umwelt Forum" trifft ein. Absender ist das Ing.
Büro für Umwelt- und Verfahrenstechnik WALU, W. Lutz, aus Birmensdorf.
Erwähnt wird darin auch die Tatsache, dass die Basler Chemie seit mehr als
einem Jahrhundert mitten in Basler Wohnquartieren zuhause sei, und die
Abluftprobleme dort seit eh und je gelöst sind. W. Lutz wirft die
berechtigte Frage auf, warum heute die schweizerischen Abluftfachfirmen zur
Lösung solcher Probleme nicht mehr in der Lage seien. |
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Februar 2002 |
Das Umwelt Forum Wettswil erhält eine umfangreiche Dokumentation von der
Firma WALU. Diese zeigt auf, dass es bereits in den 70er Jahren möglich war,
Abluftreinigungsanlagen zu installieren, welche Lösungsmittel absorbiert und
zurückgeführt hätten. Eine Referenzliste der damaligen Firma Brechbühl liegt
bei, in denen zwischen 1980 und 1987 zahlreiche Anlagen, welche auch
die hochgiftigen Stoffe Perchloräthylen und Trichlorethen erfolgreich aus
der Abluft entfernten, an verschiedene Firmen geliefert wurden.
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19.03.2002 |
Der Kassensturz bringt einen Beitrag zu diesem Thema:
"Betrieb stinkt zum
Himmel"
Noch einmal 69 Anzeigen werden eingereicht. Die Gesamtzahl liegt nun bei 194
Anzeigen. |