Wettswil, 26. August 1998

Lufthygienische Sanierung der Firma Amstutz, Wettswil

Sehr geehrter Herr Kägi

Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfragen vom 1. Juni 1998.

Ich erlaube mir hierzu einige Bemerkungen zu machen:

Informationen durch das AWEL: Am 29. Mai erkundigte ich mich selbst bei Herrn Götz, AWEL, nach dem "Stand der Dinge", nachdem die Geruchsimmissionen im April/Mai dieses Jahres so massiv waren. Herr Götz machte mir gegenüber im wesentlichen zwei unkorrekte Angaben.

Erstens erklärte er mir, es habe keinen Brand gegeben. Das Problem sei gerade "umgekehrt" gewesen. Die (thermische?) Nachverbrennung mittels des Oelbrenners habe nicht funktioniert; "es" habe also eben nicht gebrannt. Daher erhoffe man sich jetzt eine Lösung kraft eines Gasbrenners. Diese Version hat er jemandem anderen bestätigt. Die Gemeinde Wettswil wurde hingegen mit der Version "Verzögerung der Sanierung durch Brand" informiert.

Weiter hat er mir dargelegt, die Betriebsbeschränkungen seien seit dem Dezember 1997 in Kraft. Die Fässer werden auf einer Halde gelagert, er habe sich dessen anlässlich eines Betriebsbesuches selbst vergewissert. Stillschweigend habe ich angenommen, es seien dies die Betriebsbeschränkungen, welche mir anlässlich der Orientierung auf der Gemeinde im Juni 1997 genannt wurden. Aus anderer Quelle erfuhr ich dann von den "Lockerungen" dieser Betriebseinschränkungen: Das Waschen der im Juli diskutierten "unerlaubten" Fässer sei bei Regenwetter, bzw. bei windigem Wetter gestattet.

Es geht mir nicht darum, Herrn Götz anzuschwärzen, sondern Ihnen aufzuzeigen, dass mich eine solche "Desinformationspolitik" seitens AWEL sehr enttäuscht. Gerne bin ich bereit, wie im Juni 1997 bereits geschehen, in die Gemeindekanzlei zu gehen, falls das AWEL irgendwelche Aenderungen dort den zuständigen Behördenmitgliedern bekannt gibt.

Durchsetzung von Betriebsbeschränkungen: Mein Rechtsempfinden wird arg strapaziert, wenn ich sehe, wie die Betriebsbeschränkungen, welche im Entscheid des Regierungsrates vom 11. Dezember 1996 ausdrücklich erwähnt wurden ("Um die Anordnung solcher bereits angedrohter Einschränkungen wird die Baudirektion allerdings nicht mehr herumkommen, falls der private Rekursgegner die Sanierungsfrist bis 30. Juni 1997 nicht einhalten kann."), so large gehandhabt werden. Aus Ihrem Brief geht hervor, dass solche Betriebsbeschränkungen jetzt mit einem Jahr Verspätung (erneut?) angeordnet worden sind! Aus Ihrem Schreiben geht jedoch nicht hervor, ob die für die Luftqualität von Wettswil und auch Bonstetten relevanten Fässer (Geruchs- und Aromastoffe, sowie Stoffe Klasse 1, Ziffer 7, Anhang 1, LRV) nun gar nicht mehr, oder nur eingeschränkt gewaschen werden dürfen. Ich denke, dass nach einem siebenjährigen Einsatz des Umwelt Forums Wettswil dies hätte erwähnt werden dürfen. Für mich selbst wird eine Behörde mit solch zögerlicher Vollzugsbereitschaft unglaubwürdig.

Sicher verstehen Sie es, dass ich mich auch in Zukunft der Klarheit wegen ab und zu wieder an Sie wenden muss, da ich offenbar nur auf diese Weise zu verbindlichen, da schriftlichen Informationen kommen kann.

Falls es Ihnen möglich ist, mir jetzt genauere Auskünfte über die Art der Betriebsbeschränkungen bei den von Ihnen erwähnten Fässern zu geben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mt freundlichen Grüssen

Verena Berger, Präsidentin

Kopie an Dr. med. W. Hegetschweiler, Präsident GPK

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