| Wettswil, 26. August 1998
Lufthygienische Sanierung der Firma Amstutz, Wettswil
Sehr geehrter Herr Kägi
Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfragen vom 1.
Juni 1998.
Ich erlaube mir hierzu einige Bemerkungen zu machen:
Informationen durch das AWEL: Am 29. Mai erkundigte
ich mich selbst bei Herrn Götz, AWEL, nach dem "Stand der Dinge", nachdem
die Geruchsimmissionen im April/Mai dieses Jahres so massiv waren. Herr Götz
machte mir gegenüber im wesentlichen zwei unkorrekte Angaben.
Erstens erklärte er mir, es habe keinen Brand
gegeben. Das Problem sei gerade "umgekehrt" gewesen. Die (thermische?)
Nachverbrennung mittels des Oelbrenners habe nicht funktioniert; "es" habe
also eben nicht gebrannt. Daher erhoffe man sich jetzt eine Lösung
kraft eines Gasbrenners. Diese Version hat er jemandem anderen bestätigt.
Die Gemeinde Wettswil wurde hingegen mit der Version "Verzögerung der
Sanierung durch Brand" informiert.
Weiter hat er mir dargelegt, die Betriebsbeschränkungen
seien seit dem Dezember 1997 in Kraft. Die Fässer werden auf einer Halde
gelagert, er habe sich dessen anlässlich eines Betriebsbesuches selbst
vergewissert. Stillschweigend habe ich angenommen, es seien dies die
Betriebsbeschränkungen, welche mir anlässlich der Orientierung auf der
Gemeinde im Juni 1997 genannt wurden. Aus anderer Quelle erfuhr ich dann von
den "Lockerungen" dieser Betriebseinschränkungen: Das Waschen der im Juli
diskutierten "unerlaubten" Fässer sei bei Regenwetter, bzw. bei windigem
Wetter gestattet.
Es geht mir nicht darum, Herrn Götz anzuschwärzen,
sondern Ihnen aufzuzeigen, dass mich eine solche "Desinformationspolitik"
seitens AWEL sehr enttäuscht. Gerne bin ich bereit, wie im Juni 1997 bereits
geschehen, in die Gemeindekanzlei zu gehen, falls das AWEL irgendwelche
Aenderungen dort den zuständigen Behördenmitgliedern bekannt gibt.
Durchsetzung von Betriebsbeschränkungen: Mein
Rechtsempfinden wird arg strapaziert, wenn ich sehe, wie die
Betriebsbeschränkungen, welche im Entscheid des Regierungsrates vom 11.
Dezember 1996 ausdrücklich erwähnt wurden ("Um die Anordnung solcher
bereits angedrohter Einschränkungen wird die Baudirektion allerdings nicht
mehr herumkommen, falls der private Rekursgegner die Sanierungsfrist bis 30.
Juni 1997 nicht einhalten kann."), so large gehandhabt werden. Aus Ihrem
Brief geht hervor, dass solche Betriebsbeschränkungen jetzt mit einem
Jahr Verspätung (erneut?) angeordnet worden sind! Aus Ihrem Schreiben
geht jedoch nicht hervor, ob die für die Luftqualität von Wettswil und auch
Bonstetten relevanten Fässer (Geruchs- und Aromastoffe, sowie Stoffe Klasse
1, Ziffer 7, Anhang 1, LRV) nun gar nicht mehr, oder nur eingeschränkt
gewaschen werden dürfen. Ich denke, dass nach einem siebenjährigen Einsatz
des Umwelt Forums Wettswil dies hätte erwähnt werden dürfen. Für mich selbst
wird eine Behörde mit solch zögerlicher Vollzugsbereitschaft unglaubwürdig.
Sicher verstehen Sie es, dass ich mich auch in Zukunft
der Klarheit wegen ab und zu wieder an Sie wenden muss, da ich offenbar nur
auf diese Weise zu verbindlichen, da schriftlichen Informationen kommen
kann.
Falls es Ihnen möglich ist, mir jetzt genauere Auskünfte
über die Art der Betriebsbeschränkungen bei den von Ihnen erwähnten Fässern
zu geben, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mt freundlichen Grüssen
Verena Berger, Präsidentin
Kopie an Dr. med. W. Hegetschweiler, Präsident GPK |