Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft
B
UWAL
Abteilung Luftreinhaltung
3003 Bern

 

Wettswil, 25. Oktober 2000

Lufthygienische Sanierung der Fassreinigung Amstutz, 8907 Wettswil (ZH)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie dem beigelegten „Minidossier" entnehmen können, leidet die Wettswiler und Bonstetter Bevölkerung seit nunmehr 15 Jahren unter den übermässigen Geruchsimmissionen der Fassreinigung Amstutz. In den Beilagen 1 und 4 ist diese nicht enden wollende Leidensgeschichte bis ins Jahr 1996 gut zusammengefasst.

Bereits 1985 kam es zur ersten Anzeige gegen den Betrieb und der Kanton forderte im Dezember 1985 einen Sanierungsvorschlag durch den Betrieb selber (Beilage 1). Erst durch eine Unterschriftensammlung des Umwelt Forums Wettswil erfolgte jedoch die erste rechtskräftige Verfügung 1992 (Beilage 1, Seite 3)! Trotzdem wurden dem Betrieb immer wieder Fristerstreckungen gewährt (dazu auch Beilage 4). Die Grenzwerte der Luftreinhaltung für VOC wurden damals massiv überschritten (am 11. und 12. Juni 1986 betrug der Ausstoss an VOC bei der Fassreinigung plus Farbspritzanlage 32 kg/h, vgl. Beilagen 2 und 4).

Nach einer erneuten „Fristerstreckung" (von 1995 auf 1997) rekurrierte das Umwelt Forum gegen diese Verfügung. In seinem Entscheid vom Dezember 1996 (Beilage 7) hielt der Regierungsrat des Kantons Zürich ausdrücklich fest, Betriebseinschränkungen seien anzuordnen, falls die Sanierungsfrist bis 30. Juni 1997 nicht eingehalten würde. Diese Betriebseinschränkungen wurden dann tatsächlich am 1. Dezember 1997 verfügt (Beilage 8), traten jedoch erst am 25. November 1998 in Kraft (Beilage 12) und gelten zur Zeit immer noch (Beilage 9 und 12). Sinn dieser Einschränkungen ist - laut Aussage des AWEL - die Werte für VOC zu senken, um somit so weit als möglich die Grenzwerte der LRV einzuhalten und gleichzeitig die Geruchsimmissionen zu senken.

Heute wird von der Bevölkerung tatsächlich eine Verbesserung der Immissionen registriert. Trotzdem kommt es sporadisch an einzelnen Tagen oder gar Wochen zu sehr starken Geruchsimmissionen, welche bei einzelnen Personen zu starken körperlichen Symptomen wie Atembeschwerden und Kopfschmerzen führen (vgl. auch Beilage 10: als „Zustandsbericht" sowohl dem AWEL als auch der Gemeinde gefaxt; sowie Beilagen 11 und 13).

Die Gerüche werden im allgemeinen mit penetrant süsslich beschrieben. Noch immer werden wir den Verdacht nicht los, dass es sich bei den seit Jahren gleichbleibenden Geruchskomponenten um unerlaubte Stoffe resp. Reinigungsmittel handeln könnte (daher vgl. Beilage 3). Bis heute hat offenbar noch niemand herausgefunden, was denn genau so stinkt. Früher wurde uns eingeredet, es seien Aromastoffe, welche diese Gerüche produzieren.

Der gegenwärtige Zustand ist äusserst unbefriedigend. Ein Abschluss der Sanierung steht nach wie vor nicht in Aussicht (gemäss meiner telefonisch eingeholten Auskunft, festgehalten in Beilage 11, resp. deren Antwort, Ziffer 4 von Beilage 12), wird jedoch seit Jahren versprochen (vgl. hierzu exemplarisch Beilage 5!).

Dieser unbefristete Zustand strapaziert unser Rechtsverständnis ausserordentlich. Nach dem Zusammenstellen der Unterlagen zu diesem Schreiben, wird uns erneut bewusst, dass hier offenbar eine beinahe 15 Jahre lange (vorsätzliche?) Verzögerungstaktik erfolgreich durchexerziert (und von den zuständigen Instanzen toleriert) wird – zum Leidwesen der Bevölkerung, welche den Gerüchen oder gar Giften in der Atemluft nicht ausweichen kann. In Beilage 2 wurde 1995 die erneute Verlängerung der Fristen um 2 Jahre – also bis 1997 – damit gerechtfertigt, dass die Frist von 1995 immer noch 2 Jahre unter der ordentlichen Sanierungsfrist lag. Nun schreiben wir jedoch das Jahr 2000. Daher fragen wir Sie an, ob hier nicht eine letzte Frist eingeräumt werden soll oder gar muss, um nachher allenfalls zusätzliche und nachhaltigere betriebsbeschränkende Massnahmen anzuordnen oder zu verfügen.

Für Ihre Bemühungen um Klärung in dieser Sache möchte ich Ihnen bereits heute danken und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Verena Berger

Beilagen erwähnt

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