Bundesamt für Umwelt Wald
und Landschaft
BUWAL
Abteilung Luftreinhaltung
3003 Bern
Wettswil, 25. Oktober 2000
Lufthygienische Sanierung der Fassreinigung Amstutz, 8907
Wettswil (ZH)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie Sie dem beigelegten „Minidossier" entnehmen können,
leidet die Wettswiler und Bonstetter Bevölkerung seit nunmehr 15 Jahren
unter den übermässigen Geruchsimmissionen der Fassreinigung Amstutz. In den
Beilagen 1 und 4 ist diese nicht enden wollende Leidensgeschichte bis ins
Jahr 1996 gut zusammengefasst.
Bereits 1985 kam es zur ersten Anzeige gegen den Betrieb
und der Kanton forderte im Dezember 1985 einen Sanierungsvorschlag durch den
Betrieb selber (Beilage 1). Erst durch eine Unterschriftensammlung des
Umwelt Forums Wettswil erfolgte jedoch die erste rechtskräftige Verfügung
1992 (Beilage 1, Seite 3)! Trotzdem wurden dem Betrieb immer wieder
Fristerstreckungen gewährt (dazu auch Beilage 4). Die Grenzwerte der
Luftreinhaltung für VOC wurden damals massiv überschritten (am 11. und 12.
Juni 1986 betrug der Ausstoss an VOC bei der Fassreinigung plus
Farbspritzanlage 32 kg/h, vgl. Beilagen 2 und 4).
Nach einer erneuten „Fristerstreckung" (von 1995 auf 1997)
rekurrierte das Umwelt Forum gegen diese Verfügung. In seinem Entscheid vom
Dezember 1996 (Beilage 7) hielt der Regierungsrat des Kantons Zürich
ausdrücklich fest, Betriebseinschränkungen seien anzuordnen, falls die
Sanierungsfrist bis 30. Juni 1997 nicht eingehalten würde. Diese
Betriebseinschränkungen wurden dann tatsächlich am 1. Dezember 1997 verfügt
(Beilage 8), traten jedoch erst am 25. November 1998 in Kraft (Beilage 12)
und gelten zur Zeit immer noch (Beilage 9 und 12). Sinn dieser
Einschränkungen ist - laut Aussage des AWEL - die Werte für VOC zu senken,
um somit so weit als möglich die Grenzwerte der LRV einzuhalten und
gleichzeitig die Geruchsimmissionen zu senken.
Heute wird von der Bevölkerung tatsächlich eine
Verbesserung der Immissionen registriert. Trotzdem kommt es sporadisch an
einzelnen Tagen oder gar Wochen zu sehr starken Geruchsimmissionen, welche
bei einzelnen Personen zu starken körperlichen Symptomen wie
Atembeschwerden und Kopfschmerzen führen (vgl. auch Beilage 10: als
„Zustandsbericht" sowohl dem AWEL als auch der Gemeinde gefaxt; sowie
Beilagen 11 und 13).
Die Gerüche werden im allgemeinen mit penetrant süsslich
beschrieben. Noch immer werden wir den Verdacht nicht los, dass es sich bei
den seit Jahren gleichbleibenden Geruchskomponenten um unerlaubte Stoffe
resp. Reinigungsmittel handeln könnte (daher vgl. Beilage 3). Bis heute hat
offenbar noch niemand herausgefunden, was denn genau so stinkt. Früher wurde
uns eingeredet, es seien Aromastoffe, welche diese Gerüche produzieren.
Der gegenwärtige Zustand ist äusserst unbefriedigend. Ein
Abschluss der Sanierung steht nach wie vor nicht in Aussicht (gemäss meiner
telefonisch eingeholten Auskunft, festgehalten in Beilage 11, resp. deren
Antwort, Ziffer 4 von Beilage 12), wird jedoch seit Jahren versprochen (vgl.
hierzu exemplarisch Beilage 5!).
Dieser unbefristete Zustand strapaziert unser
Rechtsverständnis ausserordentlich. Nach dem Zusammenstellen der Unterlagen
zu diesem Schreiben, wird uns erneut bewusst, dass hier offenbar eine
beinahe 15 Jahre lange (vorsätzliche?) Verzögerungstaktik erfolgreich
durchexerziert (und von den zuständigen Instanzen toleriert) wird – zum
Leidwesen der Bevölkerung, welche den Gerüchen oder gar Giften in der
Atemluft nicht ausweichen kann. In Beilage 2 wurde 1995 die erneute
Verlängerung der Fristen um 2 Jahre – also bis 1997 – damit gerechtfertigt,
dass die Frist von 1995 immer noch 2 Jahre unter der ordentlichen
Sanierungsfrist lag. Nun schreiben wir jedoch das Jahr 2000. Daher fragen
wir Sie an, ob hier nicht eine letzte Frist eingeräumt werden soll oder gar
muss, um nachher allenfalls zusätzliche und nachhaltigere
betriebsbeschränkende Massnahmen anzuordnen oder zu verfügen.
Für Ihre Bemühungen um Klärung in dieser Sache möchte ich
Ihnen bereits heute danken und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Verena Berger
Beilagen erwähnt