Umwelt Forum Wettswil
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Statuten
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Name und Zweck
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Art. 1 |
Unter dem Namen "Umwelt
Forum Wettswil" (im Folgenden "Forum" genannt) besteht ein Verein gemäss
Art. 60ff des ZGB mit Sitz in Wettswil a.A. |
| Art. 2 |
Das Forum bezweckt, durch
Information der Bevölkerung sowie durch gemeinsame Vorstösse und Interventionen
gleichgesinnter Einwohner/innen, Bestrebungen für umweltgerechtes ökologisches Verhalten
und Planen, vorab auf Gemeindeebene, zu fördern zum Wohle der jetzigen und auch der
zukünftigen Einwohner/innen Wettswils (siehe auch Erläuterungen im "Anhang"). |
| Art. 3 |
Das Forum ist politisch und
konfessionell neutral. |
Mitgliedschaft (Rechte und Pflichten)
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Art. 4 |
Mitglied kann jede in Wettswil
a.A. wohnhafte Person werden. Der Eintritt kann jederzeit durch schriftliche
Beitrittserklärung erfolgen; Austritte aufs Jahresende. Über Ausschlüsse entscheidet
der Vereinsvorstand ohne Angabe der Gründe. |
| Art. 5 |
Durch den Beitritt verpflichtet
sich das Mitglied, die Bestrebungen des Forums gemäss Zweckartikel zu fördern und zu
unterstützen. |
| Art. 6 |
Ein allfälliger jährlicher
Mitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung festgesetzt. |
| Art. 7 |
Jede persönliche Haftung der
Mitglieder für die finanziellen Verpflichtungen des Forums ist ausgeschlossen. |
Organisation
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Art. 8 |
Die Organe des Forums sind: a) die Generalversammlung
b) der Vorstand |
| Art. 9 |
Die Generalversammlung wird
einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Aus-serordentliche Versammlungen können vom
Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. |
| Art. 10 |
Die an der Generalversammlung
anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig. Die Beschlussfassung geschieht durch das Mehr
sämtlicher anwesenden Mitglieder (absolutes Mehr). |
| Art. 11 |
Die Geschäfte der
Generalversammlung sind: 1. Abnahme des
Jahresberichtes und der Rechnung
2. Festsetzung des Jahresbeitrages
3. Wahl des Revisors/in
4. Wahl des Vorstandes sowie des Präsidenten/in
5. Statuten Revision
6. Auflösung des Forums |
| Art. 12 |
Der Vorstand ist das ausführende
Organ des Forums. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der/die Präsident/in wird von
der Generalversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. |
| Art. 13 |
Der Vorstand kann Arbeitsgruppen
zur Bearbeitung verschiedener Themenkreise bestimmen (siehe auch "Anhang"). |
| Art. 14 |
Das Vereinsjahr ist das
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endigt am 31.12.1986. Die Rechnung wird durch einen
Revisor/in überprüft. |
Statutenrevision,
Auflösung
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Art. 15 |
Die vorliegenden Statuten
können durch einen Zweidrittel-Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung abgeändert
werden. Die beantragten Statutenänderungen sind dem Vorstand mindestens 10 Tage vor der
Generalversammlung schriftlich einzureichen. Sie sind anschliessend in der Einladung zur
Versammlung zu bezeichnen. |
| Art. 16 |
Die Auflösung des Forums kann
durch eine zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Generalversammlung mit
Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Über die Verwendung
des Vereinsvermögens beschliesst die Generalversammlung. Die nach Auflösung des Vereins
verbleibenden Mittel sind einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung
zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Liquidation wird
durch den Vorstand durchgeführt. |
| Diese
Statuten traten an der Gründungsversammlung vom 22. November 1985 in Kraft. Erste
Änderung am 25. November 1999 (Art. 11, 14 und 16; Revisor und Verteilung der
verbleibenden Mittel). |
Anhang
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| Die
Arbeitsweise des Forums: |
| Das Forum befasst
sich von Fall zu Fall mit aktuellen umweltrelevanten Themen, indem verschiedene
Arbeitsgruppen entsprechende Themenkreise bearbeiten. |
Beispiele solcher
Themenkreise sind: Siedlungsplanung
und Naturschutz schützenswerte Natur- und Lanschaftsobjekte, Freihalte- und
Erholungsgebiete etc.
Verkehrsfragen Förderung und
Verbesserung PTT- und SBB-Linien (Fahrplanverdichtungen), Reduktion privater
Motorfahrzeugmittel, Verhinderung des Baus weiterer Hochleistungsstrassen (z.B. N4),
Optimierung Spazier- und Wanderweg- und Velonetz, Verkehrsberuhigung auf Durchgangs-,
Sammel- und Quartierstrassen etc.
Abfallfragen Förderung der Bestrebungen
zum getrennten Einsammeln von wieder verwertbarem (Recycling, Kompostierung) und nicht
verwertbarem Abfall. |
| Stand 22. November
1999 |